Pforzheim
Geldstrafe in Baptisten-Prozess um Volksverhetzung
Wegen Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit hat der Verfassungsschutz eine Baptistenkirche in Pforzheim im Visier. Nun hat ein Gericht das erste Urteil gesprochen.
Von mmf/dpa/lsw
Im ersten Prozess gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) hat das Amtsgericht einen Prediger wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Mann habe mehrfach Homosexuelle allein wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen - bis zur Forderung, diese Menschen zu töten, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Sie verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro. Damit wäre der Mann vorbestraft. Er kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Sein Anwalt ließ offen, ob er das tun will. Er werde erst mit seinem Mandanten sprechen.
Umstrittene Aussagen
In einem vor Gericht gezeigten Video einer Predigt unter der Überschrift „Gott hasst Menschen“ spricht der Redner unter anderem davon, dass Homosexuelle eigentlich vom Staat vernichtet werden sollten. Diese Menschen seien gefährlich. Auch sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ruft der Mann damit dazu auf, Homosexuelle zu töten. Der Verteidiger hingegen argumentierte, diese Aussagen seien vom Grundgesetz und der dort verankerten Freiheit zur Religionsausübung gedeckt.
Volksverhetzung oder Freispruch
Der 32 Jahre alte Angeklagte, der auch am zweiten Verhandlungstag nicht nach Pforzheim gekommen war, hatte sich vor Gericht gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gewehrt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Nachdem er von den finanziellen Verhältnissen des Mannes erfahren hatte, plädierte der Staatsanwalt in seinem Schlusswort auf 130 Tagessätze à 30 Euro.
Dass die Richterin mit ihrem Urteil darüber lag, erklärte sie unter anderem damit, dass der Mann mehrfach seine Äußerungen wiederhole. Zudem habe er die Rede im Juni 2023 gehalten. Im Juni feiern unter anderem Homosexuelle den sogenannten Pridemonth. Auch sei die Predigt live gestreamt und ein Video davon auf mehreren Internetplattformen veröffentlicht worden.
Der Verteidiger hatte dagegen einen Freispruch gefordert. Er argumentierte beispielsweise, das vor Gericht gezeigte Video der Predigt sei als Beweismittel ungeeignet, da seine Authentizität nicht gesichert sei. Tonspur und Bild passten bei der Präsentation nicht zusammen. Einen Antrag des Anwalts, das von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, lehnte die Vorsitzende Richterin jedoch ab. Auch mit mehreren weiteren Anträgen scheiterte der Jurist.
Ferner hatte der Verteidiger erklärt, die Aussagen seines Mandanten seien zum einen Zitate von Bibeltexten oder deren Auslegung. Dies sei von der im Grundgesetz verankerten Freiheit zu Religionsausübung gedeckt. Die politische Forderung nach einer Todesstrafe wiederum sei per se straflos.
Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit
Das Landesamt für Verfassungsschutz führt die BKZW seit 2023 als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Laut Verfassungsschutzbericht liegt ihr ideologischer Fokus auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird. Auch antisemitische und verschwörungsideologische Elemente seien enthalten.
„Zudem lehnt die BKZW demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung grundsätzlich ab“, heißt es in dem Bericht der Verfassungsschützer. Sie stelle Entscheidungen demokratisch legitimierter Personen infrage und delegitimiere staatliches Handeln.
Nicht der einzige Fall
Die BKZW nutzt nach Kenntnissen der Behörde im Südwesten ausschließlich die Räumlichkeiten in Pforzheim als Anlaufstelle der aktiven Anhänger, derzeit eine niedrige zweistellige Zahl. Deren Wohnort spiele dabei keine Rolle, erklärte ein Sprecher. Einzelne seien auch als Prediger aktiv.
„Über ihre Onlineauftritte erreicht die „Baptistenkirche“ allerdings eine weitaus größere Zahl an Personen und verbreitet ihre extremistischen Inhalte somit auch über den genannten Kreis der Mitglieder hinaus“, erklärte ein Sprecher.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen einen weiteren Beschuldigten wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie der Billigung von Straftaten.