Pforzheim

Gericht erlässt Strafbefehl gegen Baptisten

Der Verfassungsschutz hat eine Baptisten-Gruppierung unter anderem wegen einer demokratiefeindlichen Grundhaltung und der Abwertung von Homosexuellen im Visier. Nun wurde eine erste Strafe verhängt

Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz die „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ (Symbolbild).

© dpa/Bernd Weißbrod

Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz die „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ (Symbolbild).

Von red/dpa/lsw

Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Pforzheim einen Strafbefehl gegen einen Beschuldigten aus der vom Verfassungsschutz beobachteten „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) erlassen. Das teilte Direktor Oliver Weik mit. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Akzeptiert der Betroffene diesen Strafbefehl, gilt er als vorbestraft. Zuerst hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ darüber berichtet.

In einem weiteren Ermittlungsverfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem anderen Beschuldigten früheren Angaben zufolge Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie Billigung von Straftaten vor. Hierzu seien im Januar dieses Jahres Kirchenräume in Pforzheim und eine Privatwohnung in Leipzig durchsucht worden.

Gegenstand beider Verfahren seien Predigten, die bei der BKZW Pforzheim gehalten worden seien. Ein Strafbefehl gegen eine zweite Person wurde nach Angaben von Gerichtsdirektor Weik bisher nicht beantragt.

Verfassungsschutz: Massive Abwertung von Homosexuellen

Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz die BKZW als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Der ideologische Fokus der BKZW liegt laut Verfassungsschutzbericht auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird.

„So werden in Teilen der Predigten gewaltbefürwortende Aussagen getroffen, die sich hauptsächlich gegen die Menschenwürde richten. Die häufig drastische Ausdrucksweise der Prediger unterstreicht die Härte der Inhalte.“

Außerdem lehne die BKZW demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung grundsätzlich ab. Sie stelle Entscheidungen demokratisch legitimierter Personen infrage und delegitimiere staatliches Handeln, erläuterte der Verfassungsschutz. In einigen Predigten seien auch antisemitische und verschwörungsideologische Elemente enthalten.

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Erstellt:
26. Juli 2024, 12:48 Uhr

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