Privilegien

Gericht verhandelt Klage von Altkanzler Schröder

Ein Büro und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag über die Privilegien von Altbundeskanzler Gerhard Schröder.

Altkanzler Schröder mit seiner Ehefrau Seon in Berlin. (Archivbild)

© /IMAGO/Frank Ossenbrink

Altkanzler Schröder mit seiner Ehefrau Seon in Berlin. (Archivbild)

Von red/epd

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag über die Privilegien von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Der SPD-Politiker will auch 20 Jahre nach dem Ausscheiden aus seinem Amt ein Büro und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag gestellt bekommen. Schröder, der von 1998 bis 2005 Bundeskanzler war, berufe sich dabei auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und auf entstandenes Gewohnheitsrecht, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig mitteilte. (BVerwG 2 C 16.24)

Schröder standen den Angaben zufolge bis zum Sommer 2022 Mitarbeiter und Räume im Bundestag zur Verfügung. Im Mai 2022 hatte der Haushaltsausschuss aber entschieden, dass der frühere Bundeskanzler „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme“. Das Büro sei deshalb „ruhend“ gestellt worden, Mitarbeiter standen ihm nicht mehr zur Verfügung. Dagegen reichte Schröder im August 2022 eine Klage ein.

Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben die Klage jeweils abgewiesen. In der Begründung der Richter hieß es, dass der Altkanzler weder aus Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichheitssatz heraus einen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro ableiten könne. Es sei in keinem Gesetz festgeschrieben, dass ein früherer Bundeskanzler ein Büro zur Verfügung gestellt bekommen müsse. Eine Nutzung orientiere sich an der angemessenen Erfüllung öffentlicher Aufgaben und nicht an einem „bloßen Rechtsreflex“ ehemaliger Bundeskanzler. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Fall ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

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Erstellt:
9. April 2025, 11:34 Uhr

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