Hans-Bunte-Fall Freiburg

Gruppenvergewaltigung: Mittäter wird abgeschoben

Ein Beteiligter an der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg wird in den Irak ausgeflogen. Bis zuletzt wurde juristisch darum gerungen.

Schon der Strafprozess gegen zehn Männer im Hans-Bunte-Fall dauerte mehr als ein Jahr.

© dpa/Philipp von Ditfurth

Schon der Strafprozess gegen zehn Männer im Hans-Bunte-Fall dauerte mehr als ein Jahr.

Von Eberhard Wein

Sechseinhalb Jahre nach der Tat ist ein weiterer Beteiligter an einer Gruppenvergewaltigung in Freiburg in sein Heimatland abgeschoben worden. Die Chartermaschine mit dem 28-jährigen Iraker und weiteren Landsleuten an Bord sei am Dienstag um 8.46 Uhr von Frankfurt aus in Richtung Bagdad gestartet, bestätigte eine Sprecherin des für Abschiebungen zuständigen Regierungspräsidiums in Karlsruhe. Am Montag hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Klage des Mannes gegen seine Abschiebung in letzter Instanz abgewiesen.

Die Tat, die sich im Oktober 2018 auf dem Hans-Bunte-Areal ereignet hatte, hat in Freiburg das Sicherheitsgefühl nachhaltig geschädigt, deutschlandweit für Empörung gesorgt und die Debatte über Flüchtlingskriminalität angeheizt. Damals war eine 18-jährige Frau im Gebüsch neben einem Techno-Club von bis zu zehn Männern meist syrischer Herkunft vergewaltigt worden. Die Beteiligten wurden 2020 zu teils langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Alle Haftstrafen sind inzwischen abgesessen. Die meisten der Männer konnten seither aber trotz entsprechender Bemühungen der Behörden nicht abgeschoben werden, vor allem weil es mit Syrien kein Abnahmeabkommen gibt. Der Iraker ist demnach erst der dritte aus der Gruppe, der Deutschland auch wirklich verlassen hat.

Rechtsstreit um Abschiebung: Vater kämpft um Aufenthalt

Erst am Montag hatte der 12. Senat des VGH ein Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts bestätigt und damit einen Schlussstrich unter einen langen Rechtsstreit gezogen. Immer wieder hatte sich der Mann gegen die aufenthaltsbeendenden Beschlüsse der Behörden und entsprechende Urteile juristisch gewehrt. Zuletzt hatte er darauf verwiesen, dass er mittlerweile Vater eines Mädchens mit deutscher Staatsangehörigkeit geworden sei. Das gemeinsame Kind mit einer Deutschen war im Frühjahr 2024 zur Welt gekommen.

Trotz dieser familiären Bindung sei die Ausweisung verhältnismäßig, weil von dem Mann eine „signifikante Wiederholungsgefahr“ ausgehe, formulierten nun die Mannheimer Richter. Aus den Akten und dem persönlichen Vortrag des Mannes lasse sich keine Unrechtseinsicht herauslesen. „Die Angaben des Antragstellers sprechen dafür, dass er sein begangenes Unrecht und die dem Opfer zugefügten psychischen und physischen Verletzungen in ihrer Tragweite nicht nur nicht einsieht, sondern dass er sie noch nicht einmal begriffen hat“, erklärte das Gericht.

Rechtsstreit um Abschiebung: Mann in Haft und ausgewiesen

Schon 2022 war der Mann offiziell aus Deutschland ausgewiesen worden. So lange dauerte das juristische Tauziehen. Zuletzt war das Abschiebeverfahren durch eine erneute Straftat des Mannes unterbrochen worden. Das Urteil wegen Körperverletzung ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch müsse das Berufungsverfahren nicht abgewartet werden, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Anfang Februar hatte das für Abschiebungen zuständige Karlsruher Regierungspräsidium den Mann festnehmen lassen. Seither saß er in Pforzheim in Abschiebehaft. Für mindestens vier Jahre darf er nicht ins Bundesgebiet einreisen. (AZ: 12 S 479/25)

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Erstellt:
18. März 2025, 16:24 Uhr
Aktualisiert:
18. März 2025, 16:58 Uhr

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