Gesetzliche Krankenkasse

Höhere Krankenkassenbeiträge ab 2025 – wer ist betroffen?

Die Krankenkassenbeiträge sollen für gesetzlich Versicherte ab 2025 im Durchschnitt um 0,8 Prozent steigen – das kann für viele teuer werden. Welche Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge, und lohnt sich im Zweifel ein Wechsel?

Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ab 2025 massiv ihre Beiträge. (Symbolbild)

© dpa/Jens Kalaene

Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ab 2025 massiv ihre Beiträge. (Symbolbild)

Von Lea Jansky/dpa

Die Kosten im Gesundheitssystem steigen durch immer mehr Ausgaben für Krankenhäuser und Medikamente von Jahr zu Jahr. Viele Krankenkassen haben daher bereits angekündigt: Die Beiträge werden ab 2025 deutlich erhöht, was für viele gesetzlich Versicherte somit spürbar sein wird.

Experten des sogenannten Schätzerkreises haben für 2025 den Krankenkassen daher eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozent auf etwa 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen empfohlen, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn mitteilte. Bei dem Wert handelt es sich allerdings nur um eine theoretische Größe. Wie stark der Beitragssatz dann wirklich steigt, entscheidet jede Krankenkasse gemessen an ihrem Finanzbedarf für sich.

Was ist der Zusatzbeitrag?

Alle gesetzlich Versicherten haben einen festen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dieser wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen – er deckt jedoch noch nicht alle Kosten der Krankenkassen. Daher legen die aktuell 95 gesetzlichen Kassen zur Kostendeckung einen Zusatzbeitrag fest, der ebenfalls hälftig von beiden Seiten gezahlt wird.

Der Zusatzbeitrag ist unterschiedlich und liegt laut einer ständig aktualisierten GKV-Liste im Moment zwischen 0,7 und 3,28 Prozent. Der Durchschnitt für den Zusatzbeitrag lag im Jahr 2024 bei 1,7 Prozent, wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hatte. Ab 2025 soll dieser Zusatzbeitrag nun auf im Schnitt 2,5 Prozent erhöht werden.

Wie viel macht die Erhöhung für Versicherte konkret aus?

Geht man von einem monatlichen Brutto-Gehalt von 3000 Euro und der durchschnittlichen Erhöhung von 2,5 Prozent aus, so hätte man monatlich 12 Euro netto weniger – die anderen 12 Euro zahlt der Arbeitgeber. Hochgerechnet auf das ganze Jahr wären dies nun 144 Euro weniger sowohl für Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Je nach Kasse kann der neue Beitrag variieren und zwischen drei und 22,80 Euro liegen.

Günstigste und teuerste Krankenkassen in Baden-Württemberg

Die ersten Krankenkassen kassieren nun ihre neuen Beiträge bereits seit Anfang November. Der Großteil der Krankenkassen setzt die Höhe der Beiträge jedoch erst in den kommenden Tagen im Dezember fest, sodass Versicherte die Erhöhung ab Januar im neuen Jahr zahlen.

Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht eine aktualisierte Übersicht über die aktuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Anhand dieser Statistik ergibt sich folgendes Ranking der günstigsten und teuersten Krankenkassen in Baden-Württemberg.

Zusatzbeitrag -Ranking der günstigsten Krankenkassen 

  • 1. BKK Firmus: 0,9 Prozent (Verwaltungsratssitzung am 19.12.2024)
  • 2. Handelskasse hkk: 0,98 Prozent (Verwaltungsratssitzung am 17.12.2024)
  • 3. Audi BKK: 1,0 Prozent (Ab 2025: 2,4 Prozent)
  • 4. Techniker Krankenkasse: 1,2 Prozent
  • 5. BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 1,29 Prozent
  • Baden-Württemberg, Stand 17.12.2024
  • 1. BKK Pfalz: 3,9 Prozent (ab 2025: gleich)
  • 2. Bahn-BKK und BKK Gildemeister Seidensticker je: 3,4 (ab 2025: jeweils gleich)
  • 3. Kaufmännische Krankenkasse – KKH: 3,28 Prozent (ab 2025: 3,78 Prozent)
  • 4. VIACTIV Krankenkasse: 3,27 Prozent (ab 2025: gleich)
  • 5. IKK – Die Innovationskasse: 3,1 Prozent (ab 2025: gleich)
  • Baden-Württemberg, Stand 17.12.2024

Alle anderen der insgesamt 49 möglichen gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg bewegen sich im Mittelfeld zwischen 1,5 und 2,5 Prozent. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen deutschlandweit mit den aktuellen Beitragskosten und den eventuell geplanten für 2025 bietet die Website zusatzbeitrag.net.

Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?

Weil die Kassen über die Zusatzbeiträge erst jetzt im Dezember entscheiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher etwaige Schreiben ihrer Krankenkasse genau auf eine angekündigte Erhöhung hin prüfen und eventuell über einen Wechsel der Kasse nachdenken. Denn mit einer geschickten Wahl der Krankenkasse sind bei einem Bruttomonatseinkommen von 3000 Euro bis zu 342 Euro Ersparnis drin, ermittelte die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 1/2025) in ihrem Krankenkassenvergleich.

Erhöht die Krankenkasse, bei der man versichert ist, den Beitragssatz zum 1. Januar 2025, muss sie die Versicherten bis spätestens zum 31.12.2024 darüber informieren. Die Versicherten können dann von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und bis Ende des Monats, ab dem die Erhöhung gilt, kündigen.

Welcher Zusatzbeitrag ab wann?

Gelten die neuen Zusatzbeiträge also ab dem 1. Januar 2025, haben die Versicherten bis zum 31. Januar 2025 Zeit, zu kündigen. Aber Achtung: Es gilt dennoch die Kündigungsfrist von zwei Monaten, sodass man trotz Kündigung auf Ende Januar noch zwei Monate bis zum 31. März 2025 bei der alten und erst ab dem 1. April 2025 bei der neuen Krankenkasse versichert ist, so die Verbraucherzentrale.

Sonderkündigungsfrist bei der Krankenkasse

Falls das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen wird, ist ein Wechsel im Rahmen der normalen Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende möglich – sofern man bereits 12 Monate bei der Krankenkasse versichert war. Egal, auf welchem Weg jedoch gekündigt wird: Der neue erhöhte Zusatzbeitrag muss bis zum Datum des Wechsels bei der alten Krankenkasse noch gezahlt werden.

Krankenkasse wechseln

Laut der Verbraucherzentrale reicht der Antrag bei der aufnehmenden Krankenkasse aus, um bei der bisherigen auszusteigen. Eine gesonderte Kündigung ist dafür nicht nötig. Die neue Kasse nimmt im Anschluss Kontakt mit der bisherigen auf und teilt Versicherten den Beginn der Mitgliedschaft mit. Ist alles geschafft, sollte der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden.

Die Prüfer empfehlen allerdings, beim Wechsel der Krankenkasse nicht vorschnell vorzugehen und vor allem nicht nur die finanziellen Vorteile in den Blick zu nehmen. Prüfen sollten gesetzlich Versicherte auch, inwiefern sich Extraleistungen, Service und Erreichbarkeit der Kassen unterscheiden. Auch das sind wichtige Faktoren bei der Auswahl der Kasse.

Zum Artikel

Erstellt:
17. Dezember 2024, 15:30 Uhr
Aktualisiert:
18. Dezember 2024, 09:23 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen