Polizei

Innenministerium behält Gehalt seines Polizeiinspekteurs teilweise ein

Der wegen des Vorwurfes des sexuellen Übergriffs auf eine Polizeibeamtin vom Dienst freigestellte Inspekteur bekommt ab dem 1. September weniger Gehalt. Eine disziplinarische Maßnahme, die Spekulationen über seine Zukunft als Beamter zulässt.

Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz und ihr Inspekteur Andreas Renner bei Aufnahmen für einen Imagefilm zu Werten in der Polizei.

© /StZN

Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz und ihr Inspekteur Andreas Renner bei Aufnahmen für einen Imagefilm zu Werten in der Polizei.

Von Franz Feyder

Ab dem 1. September hat behält das Innenministerium einen Teil des Gehaltes des Dienst freigestellten Inspekteurs der Polizei (IdP), Andreas Renner, ein. Amtschef Reiner Moser hatte die vorläufige Disziplinarmaßnahme zuvor entschieden. Das Ministerium bestätigte mit einer Pressemitteilung am Montagmittag eine ihm am Sonntagabend von unserer Zeitung zugesandten Fragenkatalog zu genau diesem Thema.

Dem IdP war im November 2021 verboten worden, seinen Dienst auszuüben, nachdem Vorwürfe der sexuellen Belästigung laut geworden waren. Zudem wurde Renner vom Dienst freigestellt, sein Gehalt in Höhe von mehr als 8000 Euro weitergezahlt.

Die Pressemitteilung ist unter dem irreführenden Dateinamen „Kürzung der Bezüge“ verfasst worden. Nach den Bestimmungen des Paragrafen 29 des Landesdiziplinargesetzes (LDG) aber können die Bezüge eines Beamten nur dann gekürzt werden, wenn das Disziplinarverfahren abgeschlossen ist. Das aber ist hier nicht der Fall: „Es handelt sich um vorläufige Maßnahmen, die an den derzeitigen Ermittlungsstand […] anknüpfen.“

Renner hat gegen die Entscheidung seines Amtschefs Klage eingereicht. Um die Bezüge eines Beamten teilweise einzubehalten, muss sein Dienstherr davon ausgehen, dass in diesem Fall die dem IdP vorgeworfenen Dienstvergehen so schwerwiegend sind, dass er voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird. Davon scheint das Ministerium jetzt überzeugt zu sein, nachdem es wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung Renner im November 2021 von seinen Dienstpflichten enthob und ihn mit vollen Dienstbezügen beurlaubte.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte derweil auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass sie gegen Renner wegen des Vorwurfes der Bestechlichkeit und/oder Vorteilsnahme ermittelt. Das Landgericht Stuttgart hatte ihn im vergangenen Sommer vom strafrechtlich begründeten Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen. Seit April ist das Urteil rechtskräftig.

Zum Artikel

Erstellt:
12. August 2024, 13:27 Uhr
Aktualisiert:
12. August 2024, 16:02 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen