Bei Mindestlohn-Erhöhung auf 14 Euro

Jeder fünfte Betrieb rechnet mit Jobabbau

Etwa ein Fünftel der Betriebe in Deutschland rechnet damit, dass eine Erhöhung des Mindestlohns zu einem Jobabbau führen würde.

Baustelle in Schleswig-Holstein: Jeder Fünfte Betrieb rechnet mit einem Stellenabbau, wenn der Mindestlohn steigen sollte.

© dpa/Marcus Brandt

Baustelle in Schleswig-Holstein: Jeder Fünfte Betrieb rechnet mit einem Stellenabbau, wenn der Mindestlohn steigen sollte.

Von jbr/epd

. Sollte der Mindestlohn auf 14 Euro angehoben werden, dann würde einer neuen Studie zufolge ein Fünftel aller Unternehmen in Deutschland Jobs abbauen. Etwa ein Drittel der Betriebe, die Mitarbeitende zum derzeitigen Mindestlohn von 12,41 Euro beschäftigen, geht davon aus, dann innerhalb der kommenden zwölf Monate Stellen abbauen zu müssen. Das teilte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Montag unter Berufung auf eine eigene Erhebung mit.

Insgesamt gehen rund 19 Prozent aller befragten Betriebe bei einem deutlich höheren Mindestlohn von einem Beschäftigungsrückgang aus. Etwa ein Prozent erwartet eine Zunahme der Beschäftigung, während 80 Prozent keine Änderungen bei der Zahl ihrer Beschäftigten erwarten.

18 Prozent der Betriebe in Westdeutschland und 25 Prozent der Betriebe in Ostdeutschland haben Beschäftigte in der untersten Verdienstgruppe zum derzeitigen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Weitere 40 Prozent der Betriebe in Westdeutschland und 33 Prozent in Ostdeutschland entlohnen ihre untersten Verdienstgruppen zu einem Stundenlohn, der bis zu zwei Euro über dem aktuellen Mindestlohn liegt.

Studie basiert auf Stichprobe in Betrieben

„Es zeichnet sich ab, dass eine sprunghafte Erhöhung des Mindestlohns zumindest kurzfristig deutliche Auswirkungen auf die Lohnstruktur und die Beschäftigungserwartungen der Betriebe in Deutschland haben würde“, fasste IAB-Forscher Erik-Benjamin Börschlein die Ergebnisse der Studie zusammen.

Die Studie beruht auf einer Stichprobe von 1.322 Betrieben. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufig hochgerechnete Werte, „die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen“. Das IAB gehört zur Bundesagentur für Arbeit (BA).

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Erstellt:
21. Oktober 2024, 12:53 Uhr

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