Keine Revision in Mordfall

Im Fall einer jungen Pflegeschülerin aus Stuttgart, die erstochen wurde, bleibt das Urteil bestehen.

Von Christine Bilger Stuttgart - Der Prozess gegen den Mörder einer Krankenpflegeschülerin in Stuttgart wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes verworfen, der für schuldig befunden worden war, die Frau im Sommer 2023 erstochen zu haben. Es bleibt damit bei der lebenslangen Freiheitsstrafe für den inzwischen 42-Jährigen, der mit der Frau liiert gewesen war.Das ...

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Erstellt:
9. März 2025, 22:10 Uhr
Aktualisiert:
10. März 2025, 21:57 Uhr

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