Kommentar: Ergebnis einer fixen Berechnung

Kommentar: Ergebnis einer fixen Berechnung

Von Tobias Peter

Über das Ergebnis einer Rechenaufgabe lässt sich nicht abstimmen. Das wäre absurd. Und so ist es richtig, dass es im kommenden Jahr eine Nullrunde beim Bürgergeld geben wird. Denn sie ist nicht Resultat eines Würfelspiels. Es war auch nicht so, dass jemand in der Regierung auf den Tisch gehauen und gesagt hätte: „Jetzt reicht es mal mit den Erhöhungen!“ Vielmehr folgt die Nullrunde aus einer Berechnung, für die es feststehende und faire Regeln gibt. Das ist gut so.

Das Bürgergeld muss laut Verfassungsgericht das Existenzminimum abdecken. Daran hat sich nichts geändert, als Hartz IV zum Bürgergeld wurde. Aber es gibt bei der Berechnung des Bürgergelds aus guten Gründen eine Veränderung. Sie betrifft den Inflationsausgleich. Ihn gab es zwar auch bei Hartz IV, aber er ist mit großer Verspätung erfolgt. In Zeiten rasant steigender Preise brachte das die Betroffenen in existenzielle Schwierigkeiten. Das konnte nicht so bleiben. Deshalb wird jetzt die aktuelle Preisentwicklung einbezogen.

Wenn eine Bürgergelderhöhung wie zuletzt besonders hoch ausfällt, kann es je nach weiterer Preisentwicklung dazu kommen, dass im kommenden Jahr eine Nullrunde folgt. Das geschieht jetzt. Die Inflation kann nur einmal ausgeglichen werden. Fair muss es nicht nur gegenüber denen zugehen, die auf die Hilfe des Staates angewiesen sind, sondern auch gegenüber denen, die mit ihren Steuern dafür bezahlen.

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Erstellt:
4. September 2024, 22:08 Uhr
Aktualisiert:
5. September 2024, 21:59 Uhr

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