Kommentar: Für den wehrhaften Rechtsstaat

Kommentar: Für den wehrhaften Rechtsstaat

Von Franz Feyder

Stuttgart. - Mit Ruhm bekleckern sich manche von ihnen nicht: weder die Juristen, die die neun Angeklagten vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht gegen den Vorwurf verteidigen, Terroristen zu sein. Noch die Bundesanwälte, die der Gruppe um Prinz Reuß vorwerfen, das deutsche, politische System gewaltsam stürzen zu wollen. Lässt ein Gericht eine Anklage zu, dann überzeugte die Anklageschrift der Staatsanwälte die Richter davon, dass eine Verurteilung des Angeklagten wahrscheinlich ist. Im Gerichtsverfahren geht es darum, Beweise zu würdigen und zu hinterfragen. Es ist gerade dann Sachlichkeit gefragt, wenn wie jetzt vor dem Oberlandesgericht ein Einsatzvideo des SEK gezeigt wird, in dem ein Angeklagter nach einem Schusswechsel mit der Polizei mehrere Minuten lang nackt vor seinem Haus bewacht wird.

Die Juristen aber sind entsetzt, weil der Täter menschenunwürdig behandelt werde. Sie verschweigen jedoch, was bereits die Beweisaufnahme zeigte: Die Polizei musste davon ausgehen, dass er in seiner Wohnung Sprengfallen verbaut hatte. Dass deshalb Familien zu evakuieren waren. Dass die Lage damit zu unsicher war, um nach einer Hose zu suchen. Aus dem Täter wird ein Opfer, aus Opfern Täter. Wer so als Teil der Rechtspflege Stimmung macht, statt juristisch – ja auch robust – zu argumentieren, der kämpft nicht für den wehrhaften Rechtsstaat. Er gefährdet ihn. Unerträglich, dass die Vertreterin des Generalbundesanwaltes dazu schwieg.

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Erstellt:
22. August 2024, 22:14 Uhr
Aktualisiert:
23. August 2024, 21:56 Uhr

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