Kommentar: Guter Ansatz, aber noch nicht praxisfest

Kommentar: Guter Ansatz, aber noch nicht praxisfest

Von Norbert Wallet

Man mag zur Politik des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) stehen, wie man will. Aber man kann ihm gewiss nicht nachsagen, dass er Missstände, die er erkannt hat, einfach ignorieren oder eine Lösung auf die lange Bank schieben würde. Immerhin legt Lauterbach nun ein Gesetz zur Notfallversorgung vor, bei dem zumindest die Grundsätze in der Fachwelt nicht umstritten sind.

Der entscheidende Punkt ist ganz sicher eine gezieltere Patientensteuerung. Es ist offenkundig, dass die Notfallaufnahmen der Kliniken regelmäßig von Patienten in Anspruch genommen werden, die alles andere als Notfälle sind. Das ist ein Missbrauch, der beendet werden muss. Allerdings liegt ein Teil der Verstopfung in den Notaufnahmen auch am Personalmangel im stationärem Bereich, sodass Betten nicht schnell genug zur Verfügung gestellt werden können.

Lauterbachs Gesetz bietet plausible Instrumente, um eine bessere Steuerung hinzubekommen. Das heißt nicht, dass es perfekt ist. Mitunter scheint der Minister in einer Welt der unbegrenzten Ressourcen zu leben. Er sollte die vielen Hinweise aus der Ärzteschaft ernst nehmen, die davor warnen, dass er in einigen Bereichen unnötige Doppelstrukturen schafft, für die es wohl gar nicht genügend Personal geben kann. Für Korrekturen bieten die Gesetzesberatungen im Bundestag noch viel Raum. Ein im Ansatz zweifellos richtiges Gesetz kann da noch alltagstauglich gemacht werden.

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Erstellt:
17. Juli 2024, 22:08 Uhr
Aktualisiert:
18. Juli 2024, 21:55 Uhr

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