Tödlicher Unfall beim Schwimmunterricht

Konstanzer Gericht verurteilt Sportlehrerinnen

Ein Zweitklässler ist beim Schwimmunterricht im Konstanzer Hallenbad ertrunken. Das Amtsgericht sieht die Schuld bei den zuständigen Lehrkräften.

Das alte Konstanzer Hallenbad am Rhein ist 1937 eröffnet worden.

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Das alte Konstanzer Hallenbad am Rhein ist 1937 eröffnet worden.

Von Eberhard Wein

Zweieinhalb Jahre nach dem Tod eines siebenjährigen Schülers im Schwimmunterricht in einem Konstanzer Hallenbad hat das Amtsgericht Konstanz eine Lehrerin und eine Referendarin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Richter verhängte Bewährungsstrafen von neun und sechs Monaten. Außerdem sollen sie an die Eltern Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 und 7000 Euro bezahlen. Der tödliche Unfall sei durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen verursacht worden, sagte der Richter.

Der Junge war von den Lehrerinnen zusammen mit 20 weiteren Kindern ins Becken geschickt worden. Bei einem Spiel sollten sie sich an das Wasser gewöhnen. Es war die erste Schwimmstunde für die Zweitklässler. Der Junge konnte wie sechs weitere seiner Mitschüler noch nicht schwimmen.

Der Unterricht lief vorschriftsgemäß

Zwar räumte der Richter ein, dass das Becken mit seinem abfallenden Boden keine idealen Voraussetzungen für einen sicheren Schwimmunterricht für Kinder biete. Im Nichtschwimmerbereich liegt die Beckentiefe bei 40 bis 135 Zentimeter, der Zweitklässler war nur 1,25 Meter groß. Dennoch hätte der Unfall durch eine umsichtigere Aufsicht vermieden werden können. In jedem Fall hätten Schwimmer und Nichtschwimmer getrennt werden müssen.

Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Der Richter habe festgestellt, dass die Lehrerinnen sich an alle Vorgaben des Kultusministeriums gehalten hätten. Dennoch seien sie verurteilt worden, sagte der Rechtsanwalt Gerhard Zahner. Sollte dies Rechtssprechung werden, sei Schwimmunterricht in vielen kleinen Hallenbädern grundsätzlich nicht mehr möglich.

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Erstellt:
25. Februar 2025, 12:10 Uhr

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