Streit um Kompass 4
Landesschülerbeirat verärgert Schopper mit Ultimatum
Die Schüler im Land finden die neue Grundschulempfehlung falsch. Per Rechtsgutachten haben sie versucht, Ministerin Schopper unter Druck zu setzen. Die verbittet sich einen derartigen Umgang.

© dpa/Bernd Weißbrod
Joshua Meisel ist der Vorsitzende des Landesschülerbeirats und offizieller Berater des Landes in Schulfragen.
Von Bärbel Krauß
Zwischen dem Landesschülerbeirat (LSBR) und dem Kultusministerium hängt der Haussegen schief. Der Schülerrat, der zu den offiziellen Beratungsgremien des Landes in Bildungsfragen zählt, ist seit jeher ein Kritiker des neuen Übergangsverfahrens von der Grundschule an die weiterführenden Schulen. Mit Hilfe eines Rechtsgutachtens zieht die Schülervertretung jetzt dessen Rechts- und Verfassungsmäßigkeit in Zweifel.
Per Brief, der unserer Redaktion ebenso wie das Gutachten vorliegt, stellt der LSBR-Chef Joshua Meisel Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) eine Art Ultimatum mit Antwortfrist, um ihr vor Veröffentlichung des Gutachtens die Gelegenheit zu geben, „Maßnahmen mit der Landesregierung abzustimmen und sich dazu zu äußern“. Die gesetzte Frist beläuft sich auf zwei Tage.
Zwei Tage Zeit für Stellungnahme
Auf Anfrage bestätigt das Kultusministerium gegenüber unserer Redaktion den Sachverhalt. Die Rechtsauffassung des Gutachtens wird nach Auskunft von Schoppers Sprecher im Ministerium nicht geteilt. Außerdem verweist er erkennbar verärgert auf die gesetzlichen Aufgaben der Schülervertretung (laut Paragraf 69, Absatz 2 Schulgesetz) und mahnt einen anderen Umgang an. „Der Landesschülerbeirat kann dem Kultusministerium Vorschläge und Anregungen unterbreiten“, betont der Sprecher. „Das Setzen von Ultimaten gehört dementsprechend nicht zum Aufgabenbereich des Landesschülerbeirats.“ Im Hause Schoppers wird Joshua Meisels Vorgehen als Bruch mit dem „gewohnten und bislang stets von gegenseitigem Respekt getragenen Umgang“ gesehen.
Krach des Schülergremiums mit Beamtin
Es gibt nicht zum ersten Mal Krach zwischen dem Schülergremium und Schoppers Haus. Vorigen Herbst machte Schlagzeilen, dass Meisel ebenfalls brieflich die Ablösung der für den Landesschülerbeirat zuständigen Beamtin forderte. Die Schüler sprachen von einem „zerrütteten Vertrauensverhältnis“, und sahen sich durch das Verhalten der Frau herabgewürdigt, gemobbt und in ihrer Arbeit behindert. Inzwischen wurde sie abgelöst.
Mit seinem Rechtsgutachten spießt der Landesschülerbeirat einen Kritikpunkt bei der Umstellung auf die neue Grundschulempfehlung auf: Nämlich ob der Paragraf 88 des Schulgesetzes, in dem das Zusammenwirken aus pädagogischer Gesamtwürdigung der Lehrkräfte, Kompass-4-Leistungstest, Elternwille und gegebenenfalls einem Potenzialtest so kurzfristig rechtssicher eingeführt werden konnte. Das Gutachten wälzt auf zwei Seiten Abwägungen hin und her, ob es bei der Anwendung des neuen Paragrafen zu einer echten, einer unechten und vor allem einer unzulässigen Rückwirkung gekommen sei.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Ob der Kompass-4-Test stattfinden durfte, bevor die Novellierung des Schulgesetzes beschlossen war, nennt der Gutachter „fraglich“. Es gebe gute Gründe, in dem zentralen Paragrafen „eine unzulässige unechte Rückwirkung“ zu sehen. Genannt wird als Begründung, dass es zu einer „unangemessenen Enttäuschung berechtigten Vertrauens der Grundschüler des Jahrgangs 2024/2025 hinsichtlich einer Angelegenheit von wesentlicher Bedeutung“ gekommen sei. Verwiesen wird auch darauf, dass eine Übergangsregel, die den aktuellen Viertklässler-Jahrgang von der Novellierung ausgenommen hätte, die Belastung verringert hätte.
Das Kultusministerium vertritt eine andere Rechtsauffassung. Schoppers Sprecher verweist beispielhaft darauf, „dass eine unzulässige Rückwirkung bei der Kompetenzmessung schon allein deshalb nicht besteht, weil sie für Schülerinnen und Schüler lediglich einen zusätzlichen Zugangsweg zum allgemeinbildenden Gymnasium und damit eine Begünstigung darstellt“.