Hannover
Lebenslange Haft im neuem Prozess um Autorennen mit zwei toten Kindern
In einem erneuten Prozess um ein Autorennen mit zwei toten Kindern hat das Landgericht Hannover eine Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie wurde unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt.
Von shm/AFP
In einem neuen Prozess um ein illegales Autorennen mit zwei toten Kindern hat das Landgericht Hannover eine Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie wurde unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und eines Straßenrennens mit Todesfolge schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Einen Mittäter verurteilte das Gericht am Mittwoch zu vier Jahren Haft. Beide Führerscheine wurden eingezogen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Frau und der Mann, die sich zufällig trafen und sich gegenseitig vorher nicht kannten, mit ihren hochmotorisierten Autos im Februar 2022 ein Rennen geliefert hatten. Das Auto der auf der Gegenfahrbahn dahinrasenden Frau stieß mit dem Wagen einer Familie zusammen, zwei Kinder im Alter von zwei und vier Jahren kamen dabei ums Leben.
Im ersten Prozess mildere Urteile
Die Frau war ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Das Gericht kam in einem ersten Prozess im April 2023 aber zu der Überzeugung, dass der Frau nicht nachzuweisen war, dass sie trotz rücksichtsloser Fahrweise einen auch mit hoher Eigengefährdung verbundenen Frontalzusammenstoß und damit den Tod anderer Menschen willentlich in Kauf genommen hatte. Der Mann und die Frau wurden zu sechs beziehungsweise vier Jahren Haft verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob die Urteile im Februar jedoch weitgehend auf. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten zuvor Revision eingelegt. Bei beiden Urteilen seien Rechtsfehler gemacht worden, hieß es zur Begründung.
Bedingter Tötungsvorsatz
Das Landgericht habe einen bedingten Tötungsvorsatz der Frau zu Unrecht abgelehnt. Auch in der Beweiswürdigung zum verbotenen Rennen mit Todesfolge und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen beide Angeklagte habe es Rechtsfehler gegeben.
Aus diesem Grund musste eine andere Kammer des Landgerichts nun neu entscheiden. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderungen der Staatsanwaltschaft. Seit Februar war in dem Prozess verhandelt worden.