Anklage in Bayern
Lehramtsstudent soll Kinderpornografie hergestellt haben
Weil er heimlich Videos aus Umkleidekabinen in Schulen aufgenommen haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft im bayerischen Bamberg einen Lehramtsstudenten angeklagt. Ihm wird unter anderem die Herstellung von Kinderpornografie vorgeworfen.
Von red/dpa/AFP
Weil er heimlich Videos aus Umkleidekabinen in Schulen aufgenommen haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft im bayerischen Bamberg einen Lehramtsstudenten angeklagt. Der 29-Jährige aus dem Landkreis Haßberge war im Jahr 2023 als Aushilfslehrkraft an einer Schule im selben Landkreis tätig, wie ein Sprecher des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mitteilte.
29-Jähriger erstellt heimlich Videoaufnahmen
In dieser Funktion soll der Beschuldigte zwischen Mai und Dezember 2023 in verschiedenen Umkleideräumen der Schule heimlich Videoaufnahmen von Jungen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren erstellt haben. Die Aufnahmen fertigte er laut früheren Angaben beim Schwimmunterricht an. Weitere Aufnahmen soll er heimlich auch in Klassenräumen gemacht haben.
Aus den Videoaufnahmen soll der junge Mann zudem mehrere sogenannte Bild-Collagen mit kinderpornografischen Inhalten gefertigt haben. Als im Januar dieses Jahres die Wohnung des Mannes durchsucht wurde, fanden Ermittler demnach weiteres kinderpornografisches Bild- und Videomaterial.
Nicht mehr an Schule tätig
Der Mann ist laut früheren Angaben auf freiem Fuß. An der Schule ist er aber nicht mehr tätig. Die Regierung von Unterfranken hat den Ermittlern zufolge arbeitsrechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet. Die betroffenen Eltern wurden damals über die Vorwürfe gegen den Mann informiert.
In den Fokus der Ermittler war der Mann den Angaben zufolge durch die Mitteilung eines US-amerikanischen Online-Dienstes geraten. Nach Angaben der Ermittler zeigt sich der Beschuldigte kooperativ und hilft bei der Aufklärung der Vorwürfe.
Die Anklage lautet auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie auf Herstellung und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Über die Zulassung hat nun das Amtsgericht Haßberge zu entscheiden.