Bundesamt für Migration

Mehr als 2000 Verfahren wegen Heimreisen von Geflüchteten eingeleitet

Heimreisen von Geflüchteten sind seit längerem Gegenstand politischer Debatten. Das Migrationsamt hat nun die Zahl der Verfahren aus diesem Grund in den vergangenen fünf Monaten offengelegt. Bei einem Land gilt derzeit jedoch ein Aufschub.

Sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von einer Heimreise erfährt, legt es eine Akte an.

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Sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von einer Heimreise erfährt, legt es eine Akte an.

Von red/AFP

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat einem Medienbericht zufolge innerhalb von fünf Monaten mehr als 2000 Verfahren gegen Geflüchtete eingeleitet, die in ihre Heimat gereist sind. Zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. März 2025 seien „insgesamt 2157 Widerrufsprüfverfahren aufgrund temporärer Heimreisen in das Herkunftsland angelegt“ worden, zitiert die „Welt am Sonntag“ am Donnerstag einen Bamf-Sprecher.

Die häufigsten Heimreiseländer waren in diesem Zeitraum den Angaben zufolge der Irak mit 762 Fällen, Syrien mit 734, Afghanistan mit 240, Iran mit 115 und die Türkei mit 31 Fällen.

Debatte um Schutzstatus für Geflüchtete

Ein Verfahren kann dazu führen, dass einem Geflüchteten der Schutzstatus in Deutschland aberkannt wird. Sobald das Amt von einer Heimreise erfahre, lege es eine „Widerrufsakte an, um den Vorgang zu dokumentieren“, zitiert die „Welt am Sonntag“ den Bamf-Sprecher weiter. „Für das Herkunftsland Syrien gilt derzeit aber ein temporärer Verfahrensaufschub, das heißt, die Verfahren werden derzeit nicht weiter bearbeitet.“

Heimreisen von Geflüchteten sind seit längerem Gegenstand politischer Debatten. Die damalige Ampel-Regierung vereinbarte nach dem Anschlag in Solingen in ihrem sogenannten Sicherheitspaket, dass Asylberechtigte ihren Schutzstatus verlieren, wenn sie in ihr Heimatland ausreisen. Ausnahmen sollen gelten für Geflüchtete aus der Ukraine sowie wenn die Reise „sittlich zwingend geboten“ ist, etwa zur Beisetzung naher Angehöriger. Die Ausreise ist den Behörden vorher anzukündigen.

Ausnahme für Geflüchtete aus Syrien geplant

Die Bundesregierung will nun aber Geflohenen aus Syrien eine befristete Rückkehr in ihr Heimatland erlauben, ohne dass sie ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren. Solche Besuche sollten „unter bestimmten strengen Voraussetzungen“ erlaubt werden, wenn sie der „Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr“ nach Syrien dienten, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Die CSU, die voraussichtlich im Mai die Führung des Ministeriums übernehmen wird, äußerte allerdings scharfe Kritik.

Dazu erklärte die Geflüchtetenorganisation Pro Asyl, dass Syrien „kein stabiles Land“ sei. „Jegliche Debatte über eine Rückkehr ist realitätsfern und verfrüht“, kritisierte Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von Pro Asyl. Dennoch sei es wichtig, geflüchteten Syrerinnen und Syrern Reisen in ihre Heimat zu ermöglichen – „nicht in erster Linie, um eine Rückkehr auszuloten, sondern zum Beispiel, um nach Verwandten zu suchen oder sich am Wiederaufbau zu beteiligen“. Solche Reisen dürften nicht an Bedingungen geknüpft werden.

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Erstellt:
24. April 2025, 14:34 Uhr

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