Hessen

Mehr als zwölf Jahre Haft für Jugendtrainer wegen Vergewaltigung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen ehemaligen Fußballjugendtrainer aus Wiesbaden in einem neuen Prozess wegen Vergewaltigung und Herstellung von Kinderpronografie zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Wegen Vergewaltigung und Herstellung von Kinderpronografie wurde ein ehemaliger Jugendtrainer zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. (Symbolbild)

© dpa/Arne Dedert

Wegen Vergewaltigung und Herstellung von Kinderpronografie wurde ein ehemaliger Jugendtrainer zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. (Symbolbild)

Von mmf/afp

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen ehemaligen Fußballjugendtrainer aus Wiesbaden in einem neuen Prozess wegen Vergewaltigung und Herstellung von Kinderpronografie zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Kammer ordnete zudem eine Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.

Demnach sahen es die Richter als erwiesen an, dass der ehemalige Jugendtrainer des Fußballdrittligisten SV Wehen Wiesbaden von 2014 bis 2021 mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht und zum Teil auch vergewaltigt hatte. Diese lockte er unter Vorwänden in seine Wohnung und betäubte sie dort mit Schlafmitteln in Getränken und Schokolade.

In anderen Fällen verabreichte er seinen Opfern große Mengen Alkohol und missbrauchte sie anschließend sexuell. Die Taten filmte er zum Teil. Seine Opfer hatte er zuvor unter falscher Identität kontaktiert und eine Bedrohungslage fingiert. Anschließend bot er sich mit seinem richtigen Namen als Helfer an.

Erstes Verfahren im März 2023

Das Verfahren hat bereits eine längere Geschichte. In einem ersten Verfahren verurteilte das Frankfurter Landgericht den Mann im März 2023 wegen 69 Fällen der Vergewaltigung und des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft. Es ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Februar 2024 wegen eines Verfahrensfehlers teilweise auf. Grund dafür war, dass ein medizinischer Sachverständiger unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Aussagen eines Opfers befragt worden war, das zuvor ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte.

Der BGH hob die Verurteilungen in sieben der insgesamt 69 Fälle auf und verwies das Verfahren zurück an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts. Zudem musste die Kammer über die Gesamtstrafe und eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung neu entscheiden. Die Verurteilung in den übrigen 62 Fällen blieb bestehen.

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Erstellt:
4. Dezember 2024, 13:36 Uhr

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