Landesjugendamt Baden-Württemberg
Mehr Meldungen zu potenziellen Kindeswohlgefährdungen in Kitas
Träger und Eltern haben 2024 auf deutlich mehr Vorfälle in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht als ein Jahr zuvor. Das hat unterschiedliche Ursachen.
Von Alexandra Kratz
Träger von Kindertageseinrichtungen sind dazu verpflichtet, „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“ zu melden. Dritte, zum Beispiel Eltern, können solche Vorfälle melden, sie müssen es aber nicht. Die zuständige Behörde ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Dieser wertet die Daten jährlich aus.
Die Öffentlichkeit ist sensibilisiert
In Baden-Württemberg steigt die Zahl der Hinweise. Für 2023 gingen 797 Meldungen ein, 2022 waren es 674. Die Gründe seien vielfältig, erklärt der KVJS in einer schriftlichen Stellungnahme. So habe die Behörde verstärkt auf die Meldepflicht der Träger hingewiesen und viele Fachveranstaltungen dazu angeboten. Auch in der Öffentlichkeit und der Politik habe der Kinderschutz an Bedeutung gewonnen, was zu einer zunehmenden Sensibilisierung geführt habe.
Neben der Zahl der Meldungen ist in Baden-Württemberg auch die Zahl der Kindertageseinrichtungen, die Zahl der betreuten Kinder und die Länge der Betreuungszeiten angestiegen. Diese Zahlen müssen ins Verhältnis gesetzt werden, um Entwicklungen abzulesen.
Schwierige Rahmenbedingungen für Kita-Personal
Dennoch: Die Rahmenbedingungen für Kinder und Familien und damit auch für das Personal in Kitas seien schwieriger geworden, so der KVJS. Gründe dafür seien unter anderem durchlebte Krisen wie die Coronapandemie, eine größere Zahl an Zuflucht suchenden Kindern und mehr Kinder mit herausforderndem Verhalten. Der Fachkräftemangel habe sich ebenfalls weiter verschärft. Ein unmittelbarer Zusammenhang der Rahmenbedingungen zu den gestiegenen Meldezahlen könne zwar nicht ausgeschlossen, aufgrund der Datenlage jedoch derzeit auch nicht valide hergestellt werden.
Dem Landesjugendamt ist es wichtig zu betonen, „dass die Qualifikation pädagogischer Fachkräfte auf den Umgang mit herausfordernden Situationen vorbereitet“. Zudem seien regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie Beratungs- und Reflexionsverfahren für berufliche Zusammenhänge, wie beispielsweise Supervision, Coaching oder kollegiale Beratung eine wichtige Hilfestellung im Arbeitsalltag. So werde das Personal gestärkt.
Wenn Meldungen beim KVJS eingehen, versucht die zuständige Behörde zusammen mit dem Jugendamt und dem Träger den Sachverhalt so gut wie möglich aufzuklären. Der Träger erhält Unterstützung, um mögliche Mängel abzustellen. Zudem kann die Betriebserlaubnis mit Nebenbestimmungen versehen werden, und die zuständige Behörde kann nachträgliche Auflagen erteilen.