Kriminalität

Mehr Verstöße gegen Auflagen bei häuslicher Gewalt

In den vergangenen fünf Jahren sind immer mehr Verstöße gegen behördliche Schutzanordnungen nach Fällen häuslicher Gewalt bei der Berliner Polizei angezeigt worden.

Sogenannte Gewaltschutzanordnungen erlassen die Behörden, wenn sie ein Opfer häuslicher Gewalt  vor weiteren Bedrohungen durch den Täter schützen wollen. (Symbolbild)

© dpa/Soeren Stache

Sogenannte Gewaltschutzanordnungen erlassen die Behörden, wenn sie ein Opfer häuslicher Gewalt vor weiteren Bedrohungen durch den Täter schützen wollen. (Symbolbild)

Von mmf/epd

. Bei der Berliner Polizei sind in den vergangenen fünf Jahren immer mehr Verstöße gegen behördliche Schutzanordnungen nach Fällen häuslicher Gewalt angezeigt worden. Die Zahl der Verstöße stieg von 1.082 Anzeigen im Jahr 2019 auf 1.561 Anzeigen im Jahr 2023, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Berliner Justizverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervorgeht.

Sogenannte Gewaltschutzanordnungen erlassen die Behörden, wenn sie ein Opfer häuslicher Gewalt, zumeist Frauen, vor weiteren Bedrohungen durch den Täter schützen wollen. Dazu gehören beispielsweise ein Verbot, die Opfer-Wohnung zu betreten, ein Aufenthaltsverbot des Täters in der unmittelbaren Nähe des Opfers und an Orten, an denen das Opfer regelmäßig zu finden ist. Auch ein komplettes Kontaktverbot des Täters mit dem Opfer kann dazu zählen.

Die meisten Vorstöße wurden demnach in den vergangenen fünf Jahren in den Berliner Bezirken Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg registriert. Die meisten Anzeigen gab es 2023 in Mitte mit 213, Neukölln mit 163 und Charlottenburg-Wilmersdorf mit 128. Die wenigsten Verstöße wurden in Kreuzberg-Friedrichshain angezeigt (80).

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Erstellt:
5. Dezember 2024, 11:36 Uhr

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