Murrhardt hat nun einen Stadtjäger

Verantwortlicher und Ansprechpartner ist ab sofort Thomas Noack.

Bürgermeister Armin Mößner (rechts) freut sich, dass er Thomas Noack als Stadtjäger verpflichten konnte. Foto: Stadtverwaltung

Bürgermeister Armin Mößner (rechts) freut sich, dass er Thomas Noack als Stadtjäger verpflichten konnte. Foto: Stadtverwaltung

Murrhardt. Durch die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes wurde die Möglichkeit eröffnet, einen sogenannten Stadtjäger einzusetzen. Wie die Stadt in einer Pressemitteilung informiert, hat ein Stadtjäger eine spezielle Ausbildung absolviert und ist Ansprechpartner, wenn es Probleme mit Wildtieren gibt, die in Siedlungsgebieten auftauchen. Die Ausbildung als Stadtjäger ist sehr umfangreich. Zugelassen werden nur Jagdscheininhaber, die auch bereits eine Ausbildung zum Wildtierschützer absolviert haben. Es ist deshalb als absoluter Glücksfall zu bezeichnen, dass sich mit Thomas Noack ein einheimischer Jagdpächter anbot, die Ausbildung zu absolvieren und in Murrhardt als Stadtjäger tätig zu werden, so die Stadt. „Mit der Einsetzung von Herrn Noack als Stadtjäger ist es uns gelungen, einen kompetenten und engagierten Ansprechpartner, der den Bürgern mit Rat und Tat in Fragen des Wildtiermanagements zur Seite steht, zu finden“, sagt Bürgermeister Armin Mößner.

Wildtiere drängen in Siedlungsgebiete

In den vergangenen Jahren machte sich auch in Murrhardt verstärkt bemerkbar, dass immer mehr Wildtiere in den Siedlungsbereich drängen. Am häufigsten in der jüngsten Vergangenheit waren Schwierigkeiten mit Waschbären und kranken Füchsen, die sich in Gärten oder auf Höfen zu schaffen machten. Zum Problem für Hausbesitzer können auch zum Beispiel Bisamratten, Biberratten (Nutrias) und Marder werden. Bislang waren die Möglichkeiten, die ein Jäger in solchen Fällen hatte, sehr begrenzt und ein Bejagen oder sonstige Hilfen oftmals kompliziert oder sogar unmöglich. Für Wohnhäuser, Hofräume und Hausgärten, die an Wohnhäuser angrenzen, oder beispielsweise auch für Friedhöfe gelten besondere Vorschriften. In den sogenannten befriedeten Bezirken ruht die Jagd, das heißt, der Jagdpächter hat dort kaum Möglichkeiten, tätig zu werden. Genau diesen Radius deckt jetzt das Einsatzgebiet des Stadtjägers ab. Im Umkehrschluss bleiben natürlich die bejagbaren Bereiche von den jeweiligen Jagdpächterinnen und Jagdpächtern betreut und bejagt.

Prävention hat Vorrang

Die Aufgabe des Stadtjägers ist es, Eigentümer oder Nutzungsberechtigte in befriedeten Bezirken in Bezug auf Fragen zu Wildtiermanagement und Wildtieren in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen. So kann ein Stadtjäger beispielsweise mit Lebendfallen tätig werden. Präventive Maßnahmen haben dabei aber Vorrang. Eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt, der Polizei und dem jeweils zuständigen Jagdpächter ist bei der Arbeit des Stadtjägers selbstverständlich.

Der Stadtjäger wird auf Anfrage der betroffenen Grundstückseigentümer oder von sonstigen Nutzungsberechtigten tätig. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger. pm

Kontakt Thomas Noack ist unter der Rufnummer 07192/9354532 und mobil unter 0160/8034063 sowie via E-Mail über die Adresse noackracer@gmx.de zu erreichen.

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Erstellt:
27. Oktober 2023, 06:00 Uhr

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