Amokfahrt in Mannheim
Mutmaßlicher Täter Alexander S. besitzt keinen Waffenschein
Der Tatverdächtige der Amokfahrt in Mannheim setzte eine Schreckschusswaffe ein – gegen den Taxifahrer, der ihn stoppte, sowie bei seiner Festnahme gegen sich selbst. Der 40-Jährige hatte jedoch keine Erlaubnis, Waffen mit sich zu führen.

© dpa/Augenzeuge
Spezialkräfte der Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung in Ludwigshafen, in der Alexander S. gelebt haben soll.
Von Florian Dürr
Bei seiner Festnahme steckte sich Alexander S., der mutmaßliche Amokfahrer von Mannheim, eine Schreckschusswaffe in den Mund und drückte ab. Wollte er sich auf diese Weise selbst töten? Das ist Teil der laufenden Ermittlungen, der 40-Jährige überlebte, musste aber im Krankenhaus behandelt werden.
Auch zuvor soll er die Waffe eingesetzt haben: Gegen den Taxifahrer, der ihn in einer Sackgasse nach der Amokfahrt mit zwei Toten stoppte. Durch das geöffnete Fenster habe der Deutsche aus Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) auf ihn geschossen, berichtete der pakistanisch-stämmige Taxifahrer A. Muhammad bei einer Pressekonferenz am Mittwoch mit Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU).
Wer Schreckschusswaffe ohne Waffenschein mit sich führt, begeht Straftat
Einen kleinen Waffenschein, um die Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit mit sich führen zu dürfen, hatte Alexander S. nicht, wie die Staatsanwaltschaft Mannheim auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt: Der Tatverdächtige habe „keine waffenrechtliche Erlaubnis“, heißt es. Wer in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Schreckschuss-oder Reizstoffwaffen mit sich führen möchte, braucht einen kleinen Waffenschein. Auch Schreckschusswaffen können schwere Verletzungen verursachen.
Es ist verboten, mit den Waffen außerhalb bestimmter Bereiche zu schießen. Dazu zählen etwa die eigene Wohnung, ein eigenes eingezäuntes Grundstück oder eine Schießstätte. Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe außerhalb dieser Bereiche ohne einen kleinen Waffenschein mit sich führt, begeht eine Straftat.
Hinweise auf Kontakte ins rechtsextreme Milieu
Für die Beantragung muss man volljährig sein. Außerdem prüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung – und kontrolliert diese mindestens alle drei Jahre erneut.
Im Internet zeigte sich Alexander S. als Waffenfan, indem er etwa mit einem halbautomatischen Gewehr an einem Schießstand posierte – oder vor einem Bundeswehrpanzer. Die Ermittler gehen nach jetzigem Stand weiterhin nicht von einem extremistischen oder politischen Motiv aus, sondern sehen Anhaltspunkte, dass sich die Tat mit einer psychischen Erkrankung des Mannes begründen lässt. Doch es gibt laut Recherchen auch Hinweise auf Kontakte ins rechtsextreme Milieu.