Neubau der Schule für Gartenbau verzögert sich weiter
Es sollte zum 50. Jubiläum des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg ein Highlight sein. Doch aus dem Spatenstich für die Staatsschule wird wohl nichts.
Von Ingo Dalcolmo
Stuttgart - „Unfassbar!“ Martin Joos, ist sauer auf die Stadt Stuttgart. Der Vorstandsvorsitzende vom Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg ärgert sich maßlos darüber, dass die Landeshauptstadt trotz eines Lenkungskreises, der das Verfahren beschleunigen sollte, weder einen Bebauungsplan noch die Baugenehmigung für den Neubau der Staatsschule für Gartenbau in Stuttgart-Hohenheim realisiert bekommt.
„Für uns als Unternehmerverband ist es unfassbar, wie behäbig und destruktiv in vielen Ämtern gearbeitet wird, weshalb wir auch für einen Bürokratieabbau und eine Verschlankung der Behörden plädieren“, sagt Martin Joos. Die Zeit dränge auch, denn das Geld, rund 50 Millionen Euro, stehen bereits im Doppelhaushalt des Landes Baden-Württemberg für den Neubau bereit. Beim Verband befürchtet man nun, dass das Geld womöglich verfallen könnte.
Die Staatsschule für Gartenbau Stuttgart-Hohenheim ist die älteste Gartenbauschule Deutschlands. Jedes Jahr müssen zwischen 40 und 50 Meisterschüler abgewiesen werden, weil die Kapazitäten erschöpft sind. Entstehen soll der schon vor neun Jahren geplante Neubau auf einem etwa zehn Hektar großen Areal (Campus West) der Universität Hohenheim. Neben der Staatsschule für Gartenbau sind außerdem die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim sowie eine Erweiterung des universitären High-Tech-Forschungsgewächshauses geplant.
Auf die Verzögerungen angesprochen, teilt die Pressestelle der Landeshauptstadt mit, dass man glücklich sei, nach zehn Jahren endlich auf der Zielgerade zu sein. „Die Interessen so vieler unter einen Hut zu bringen, ist ein komplexes Unterfangen. Einseitige Vorwürfe sind haltlos“, kommentiert Sven Matis, Leiter der Pressestelle. Die Landeshauptstadt sei im Austausch mit dem Finanzministerium sowie dem Landesbetrieb Vermögen und Bau. „Wir wollen den Bebauungsplan und den zweiten Bauabschnitt für die Forschungsgewächshäuser so schnell wie möglich umsetzen“, macht er deutlich.
Obwohl die offenen Fragen im Rahmen des städtebaulichen Vertrags zum Auslegungsbeschluss geklärt werden konnten, werde der Bebauungsplan nicht vor der Sommerpause 2025 zur Planreife oder zur Beschlussfassung gebracht werden können. Vorgesehen ist ein Beschluss nach der Sommerpause, so die Stadt auf Nachfrage.
Für den zweiten Bauabschnitt des Forschungsgewächshauses sei man dabei, eine Lösung zu finden. Allerdings: Aktuell ist in der Planungsabteilung Filder ein Bebauungsplan mit einer großen Anzahl an Wohnungen in der Bearbeitung, welcher daher vor dem Bebauungsplan für den Bereich der Schule für Gartenbau Vorrang habe.
Beim Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg vermutet man, dass die Verzögerung auch daran liegt, dass sich Stadt und Land nicht über den Erbbauzins einig werden können. Zum Hintergrund: Ein Teil des zehn Hektar großen Grundstückes gehört der Stadt, das andere dem Land. Die Stadt habe ursprünglich den Landesanteil kaufen wollen, das Land das Grundstück aber nur in Erbpacht übergeben, mutmaßt der Verband.
Land und Stadt befanden sich hinsichtlich der Grundstücksthematik in guten Gesprächen, heißt es dazu aus der Pressestelle des Finanzministeriums. Es bestehe bereits Einigkeit, dass der Stadt die benötigten Flächen im Wege eines Grundstückstauschs vom Land zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Vertragsgrundlagen dazu würden gerade erarbeitet. Eine Verzögerung bei den geplanten Baumaßnahmen entstehe durch die aktuell noch laufenden Abstimmungen zu dem Grundstückstausch nicht.
Trotzdem sei mit einem Beginn der Baumaßnahmen nicht vor 2026 zu rechnen, weil das Bebauungsplanverfahren abgewartet werden muss. Aktuell werde innerhalb der Stadt geprüft, ob gegebenenfalls außerhalb des Bebauungsplanverfahrens und damit etwas früher mit dem Bau begonnen werden könne, so das Finanzministerium weiter.