Rückschlag für Franziskus
Papst erleidet zwei weitere schwere Atemkrisen
Seit mehr als zwei Wochen liegt Papst Franziskus mit einer beidseitigen Lungenentzündung im Krankenhaus. Nach einem erneuten schweren Atemnot-Anfall hat sich der 88-Jährige etwas erholt. Doch dann gibt es am Montagabend einen schweren Rückfall.

© Christoph Sator/dpa/Christoph Sator
Kerzen stehen vor der Poliklinik Agostino Gemelli, wo Papst Franziskus seit Mitte Februar behandelt wird.
Von Markus Brauer
Am Montag (3. März) schien der Zustand des Papstes zunächst stabil, wie schon an den beiden Tagen zuvor. Das 88 Jahre alte Oberhaupt der katholischen Kirche habe sich „die gesamte Nacht über gut ausgeruht“, teilte ein Sprecher des Heiligen Stuhls mit.
Montagabend: Zwei weitere schwere Atemkrisen
Doch dann der Rückschlag und eine beunruhigende Nachricht am frühen Abend um 19.01 Uhr die Eilmeldung:
Papst Franziskus hat zwei weitere schwere Atemkrisen erlitten.
Es habe zwei Episoden akuter Atemnot bei dem erkrankten Kirchenoberhaupt gegeben, wie der Vatikan am Montagabend mitteilt.
Verursacht worden seien sie durch eine starke Ansammlung von endobronchialem Schleim – verursacht durch seine beidseitige Lungenentzündung – und einer daraus resultierenden Verkrampfung der Atemwege. Beide Male hätte viel Sekret von den Bronchien abgesaugt werden müssen.
Wie bereits am Freitag (28. Februar) hätten sich die Muskeln seiner Atemwege verkrampft, heißt es. „Daher wurden zwei Lungenspiegelungen durchgeführt, bei denen reichlich Sekret abgesaugt werden musste.“ Zudem sei Franziskus wieder mechanisch beatmet worden.
Mit einer Prognose über den weiteren Verlauf halten sich die Ärzte zurück. Zugleich wird aber betont: „Der Heilige Vater blieb zu jeder Zeit wach, orientiert und kooperativ.“
Sonntag: „Stabiler Allgemeinzustand“
Der Vatikan hatte am Sonntag (2. Februar) „Vatican News“ zufolge von einem „stabilen Allgemeinzustand“ des Papstes gesprochen. Die Prognose sei weiter verhalten, teilte das Presseamt am Sonntagabend mit.
Die isolierte Krise eines Bronchospasmus vom vergangenen Freitag habe keine direkten Folgen gezeitigt. Allerdings bestehe nach wie vor das Risiko eines Rückfalls, so dass nach wie vor keine Prognosen zum Verlauf der Krankheit gemacht würden.
Seit 14. Februar: Zwei schwere Atemkrisen
Seit dem 14. Februar wird Papst Franziskus in der Gemelli-Klinik in Rom behandelt, nachdem er schon seit zwei Monaten einen Infekt hatte. Franziskus leidet nach Angaben der Ärzte an einer beidseitigen Lungenentzündung mit verschiedenen Erregern. Erschwerend hinzu kommt für ihn, dass ihm seit einer Operation in jungen Jahren der obere Teil seines rechten Lungenflügels fehlt.
Zweimal kam es seit seiner Einlieferung nach Angaben des Vatikans zu schweren Atemkrisen, zuletzt am Freitag (28. Februar). Er hatte demnach einen Bronchospasmus erlitten: Die Muskeln in den Atemwegen verkrampften sich, was zu einer „plötzlichen Verschlechterung des Atembilds“ führte.
Der Papst habe sich mehrfach übergeben müssen, Erbrochenes verschluckt und sei daraufhin vorübergehend mechanisch beatmet worden.
Kirchenrecht regelt Verfahren bei Krankheit oder Tod eines Papstes
Was passiert, wenn ein Papst längere Zeit im Krankenhaus liegt und sein Amt nicht wie gewohnt ausüben kann?
Ein Papst hat keinen Stellvertreter. Bestimmte Aufgaben sind nicht delegierbar. Dazu gehören so genannte Unfehlbare Lehrentscheidungen, Heilig- und Seligsprechungen, Dispens (Auflösung) von Eheschließungen oder Zölibatsversprechen, also die genehmigte Entlassung von Priestern aus dem Dienst.
Die Veröffentlichung päpstlicher Dokumente wie Enzykliken oder der Erlass päpstlicher Gesetze ist zwangsläufig nicht möglich. Die römische Kurie mit ihren verschiedenen Kongregationen ist in ihrer Arbeit aber nicht beschnitten.
Was passiert, wenn ein Papst zurücktritt?
In der Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis“ aus dem Jahr 1996 hat Papst Johannes Paul II. verbindlich geregelt, was im Fall der Vakanz des Papststuhls zu tun ist und welche Rechte die Kurie und das Kardinalskollegium haben.
Das Dokument geht nur von der Vakanz aus, unterscheidet also nicht zwischen einem Rücktritt eines Pontifex und dem Todesfall. Nach dem geltenden Kirchenrecht kann ein Papst jederzeit seinen Rücktritt erklären. Er wäre dann praktisch – wie Benedikt XVI. – der Alt-Bischof der Diözese Rom und hätte keinerlei Amtsgewalt mehr. Bestimmte Verhaltensregeln wie etwa der Rückzug aus der Öffentlichkeit sind allerdings nicht konkret festgelegt.
Was geschieht, wenn ein Papst stirbt?
Wie bei einem Rücktritt wäre die katholische Kirche auch im Todesfall bis zur Wahl eines neuen Papstes ohne Oberhirten. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Todes muss der Camerlengo (der Kardinalskämmerer) Arbeitszimmer und Privatgemächer des verstorbenen Papstes versiegeln.
Der Leichnam des verstorbenen Pontifex darf nicht fotografiert werden, wenn dieser nicht mit seinen Pontifikalgewändern bekleidet ist. Die hohen Kirchenvertreter – der Kardinalstaatssekretär und die Kardinalpräfekten – treten zurück.
Das Kardinalskollegium übernimmt gemeinsam die kirchlichen Amtsgeschäfte. Doch das Kollegium hat lediglich Vollmacht die laufenden Geschäfte zu führen, die Trauerfeiern und die Beisetzung des verstorbenen Papstes vorzubereiten sowie die Wahl des neuen Mannes an der Spitze der katholischen Kirche zu organisieren. Besondere Bedeutung kommt dem Kardinaldekan zu, der alle Fäden in der Hand hält.
Wie wird die Trauerfeier gestaltet?
Als wichtigste Amtshandlung muss das Kardinalskollegium den Tag, die Stunde sowie die Art und Weise bestimmen, wie der Leichnam des Papstes in die Vatikanische Basilika zu überführen ist, um dort zur Verwehrung durch die Gläubigen aufgebahrt zu werden.
Die Trauerfeiern sollen während neun aufeinander folgenden Tagen gehalten werden. Die Bestattung ist vier bis sechs Tage nach dem Tod vorgesehen. Es ist aber nicht vorgeschrieben, dass der tote Papst – wie in der neueren Geschichte üblich – unbedingt im Petersdom sein Grab findet.
Wann tritt das Konklave der Kardinäle zusammen?
Frühestens 15, spätestens 20 Tage nach dem Tod des Papstes müssen die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Konklave in der Sixtinischen Kapelle im Vatikanstaat zusammenkommen, um das neue Oberhaupt der katholischen Kirche zu wählen (mit AFP-/dpa-/KNA-Agenturmaterial).