Personal und Gerät sind für den Winterdienst gerüstet

Ein Räum- und Streuplan regelt die Dringlichkeit beim Winterdienst in Murrhardt. Jeder Bürger kann dazu beitragen, dass es keine Probleme gibt.

Wenn es in Murrhardt schneit, müssen wichtige Straßen zuerst geräumt werden. Archivfoto: Jörg Fiedler

© Jörg Fiedler

Wenn es in Murrhardt schneit, müssen wichtige Straßen zuerst geräumt werden. Archivfoto: Jörg Fiedler

Murrhardt. Die Mannschaft um Murrhardts Bauhofleiter Peter Häbich ist für den kommenden Winterdienst gerüstet. „Bleibt zu hoffen, dass es nicht gar so dick kommt wie in früheren Jahren, als das Bauhofteam wegen der Schneemassen teilweise Tag und Nacht im Einsatz war“, schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Sorgt die Witterung in der kalten Jahreszeit für halbwegs normale Verhältnisse, habe das Räumdienstteam keine Probleme, trotz der vielen Kilometer an Straßen und Wegen auf Murrhardter und Sulzbacher Gemarkung, die es zu räumen gilt. Wenn es allerdings über eine längere Zeit anhaltend schneit, dann reichen Personal und Fahrzeuge nicht aus, um „überall und gleichzeitig“ zu räumen. Oft können auch Straßen aufgrund der Parksituation nicht geräumt werden, da für die Räumfahrzeuge mit ihren bis zu drei Meter breiten Schneepflügen in den beidseitig zugeparkten Straßen ein Durchkommen nicht möglich ist. Von daher appelliert das Rathaus an die Vernunft der Autofahrer, im Winter die Fahrzeuge möglichst auf einer Straßenseite parken. Wo dies nicht möglich ist, sollte beim Parken ausreichend Abstand (mindestens zehn Meter) gelassen werden. So ermöglicht man den Räumfahrzeugen ein gefahrloses Durchkommen, ohne die Gefahr, dabei geparkte Autos zu beschädigen.

Für den Winterdienst hat der Bauhof einen Räum- und Streuplan parat, der alle Straßen, Wege und Plätze in drei Kategorien einteilt. Dieser wird jedes Jahr aktualisiert. Oberstes Gebot sei hierbei die Verkehrssicherheit. So gehören zur Dringlichkeitsstufe eins etwa Gefällestrecken, scharfe Kurven, Kreuzungen, Straßen für den öffentlichen Personenverkehr und für Schulbusse sowie Zufahrtsstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Hier wird dann zuerst geräumt und gestreut. Wenn es mal länger richtig schneit, hat das Bauhofteam rund um die Uhr alle Hände voll zu tun. Eigentlich klar, dass da etwa Wohnstraßen (Dringlichkeitsstufe zwei und drei) nicht gleichzeitig geräumt werden können. Denn: Die Stufe eins hat absoluten Vorrang. Die vier Einsatzleiter beim Bauhof kontrollieren in der Nacht den Zustand der Straßen. Wenn nötig, alarmieren sie dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um mit den Räum- und Streufahrzeugen auszurücken.

Das Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen sorgt im Winter nicht selten für Beschwerden beim Ordnungsamt im Rathaus. Diese rühren daher, dass so mancher Hausbesitzer oder Mieter seiner (gesetzlichen) Pflicht zur Räumung nicht nachkommt. Auch hierbei ist – wie beim Parken – die Mithilfe der Bürgerschaft gefragt. Ein Blick in die gesetzliche Räum- und Streupflicht: Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt oder gestreut sein. Fällt danach Schnee, beziehungsweise tritt Eisglätte auf, ist die ganze Prozedur zu wiederholen. Diese Pflicht endet schließlich um 20 Uhr. Es wird allerdings darum gebeten, den Schnee von den Gehwegen nicht auf die Straßenfahrbahn zu räumen beziehungsweise auf der Fahrbahn zu verteilen, da dies die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und notfalls auch Haftungsfragen aufwirft. pm

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Erstellt:
28. November 2023, 06:00 Uhr

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