Planverfahren für einen Hausbau
Im Teilort Hördthof möchte eine Familie ein Eigenheim errichten. Da das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet und Außenbereich liegt, hat die Stadt den Entwurf einer Ergänzungssatzung aufgestellt. Träger öffentlicher Belange haben ein Wörtchen mitzureden.
Von Christine Schick
MURRHARDT. Der Hördthof ist ein überschaubarer Murrhardter Teilort, es leben nach Angaben der Stadt 31 Menschen in dem nördlich der Walterichstadt gelegenen Weiler. Der Wald ist nicht weit und Streuobstwiesen gehören ebenfalls zum Landschaftsbild. Eine Familie möchte dort ein Eigenheim errichten, worüber der Murrhardter Gemeinderat jüngst zu beraten hatte.
Wie Simone Sauer, Leiterin des Baurechtsamts, umriss, hat das Thema und Vorhaben bereits seine Geschichte. Schon 2008 gab es eine Bauvoranfrage, die aber nicht zum Ziel geführt habe. Nun haben sich die Eckdaten des Projekts geändert, gleichsam liegt das Grundstück, auf dem das Familienwohnhaus errichtet werden soll, im Landschaftsschutzgebiet und Außenbereich. Die Stadtverwaltung will über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Fläche ein Bauen ermöglichen.
Da solch ein Verfahren aufwendig ist, wurde mit den Interessenten ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, sprich die Kosten trägt die private Seite und nicht die Stadt. Simone Sauer ordnete das Projekt vom jetzigen Standort her so ein, dass es als Abrundung der Bebauung (Arrondierung) angesehen werden kann. In der Begründung der Unterlagen heißt es dazu: „Der unmittelbare Anschluss an die bestehende Bebauung nach Süden und nach Osten ist gegeben. Der Geltungsbereich erweitert den Weiler nur geringfügig und ist auch nicht als fingerartige Entwicklung zu bezeichnen. Zwar wird der Landwirtschaft damit eine Fläche entzogen, dennoch geschieht dies in einer flächensparenden Bauweise, denn es werden vorhandene Erschließungslagen genutzt; insbesondere neue Zufahrten sind nicht erforderlich. Hier muss auch beachtet werden, dass die Stadt Murrhardt die vorhandenen Innenpotenziale konsequent nutzt und auf diese Weise den Flächenverbrauch einschränkt.“ Die Infrastruktur in Bezug auf Wasser, Abwasser und Strom ist vorhanden.
Für den Eingriff sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Der Bau wird auf zwei sogenannte Vollgeschosse begrenzt und nach den Voruntersuchungen inklusive Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist es für die Familie möglich, eine entsprechende Kompensation an anderer Stelle zu leisten. Insofern sprach für Bürgermeister Armin Mößner nichts dagegen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Er ergänzte, dass es sich bei der Familie um ehemalige Hördthofer handle, die zurückkommen wollten. Werde das Verfahren auf den Weg gebracht, würden Träger öffentlicher Belange beteiligt, auch der Umweltschutz. Das Ergebnis ist dabei letztlich offen. Die Rückmeldungen aus dem Gremium machten deutlich, dass es beim Thema um die Abwägung verschiedener Aspekte geht. „Beim Bauen im Landschaftsschutzgebiet tun wir uns schon schwer“, sagte Hartmann Widmaier (MDAL/Die Grünen). Zwei Argumente wären aber dennoch entscheidend. Dies sei zum einen die Möglichkeit für die Hördthofer Familie, zu bleiben beziehungsweise dorthin zurückzukehren. Zum anderen wertete er den Standort als eine Art Baulücke, sprich mit dem Haus könnten zwei bebaute Flächen verbunden werden. Insofern könne man dem Plan zustimmen. Gleichzeitig erkundigte sich Hartmann Widmaier, ob es möglich sei, das Gebäude noch näher an die Straße heranzurücken, sodass es stärker an den Bestand anschließt, da jeder Meter Streuobstwiese kostbar sei. In dieser Hinsicht sah Bürgermeister Mößner allerdings aufgrund der Gegebenheiten vor Ort wenig Spielraum, der geplante Standort befände sich bereits an einem günstigen, flacheren Bereich.
Edgar Schäf erinnerte sich an den zurückliegenden Vorstoß vor Jahren und resümierte, dass der Platz für das Haus nun besser passe, da er nicht mehr so weit nördlich gelegen sei. Auch für den SPD-Fraktionschef war der Aspekt, dass eine junge Familie nach Hördthof zurückkehren und sich dort ansiedeln wolle, zentral.
Zwar sei der Ortsteil mit 31 Einwohnern klein, trotzdem sei es wichtig, Hördthofern einen Hausbau zu ermöglichen, wenn sich dieser Wunsch von den Rahmenbedingungen her erfüllen ließe, sagte Rolf Kirschbaum (CDU/FWV). Da der Bauherr nach Süden gerückt sei, könne er dem Vorhaben zustimmen – soweit sich dies aus den Karten beurteilen ließe.
Klaus-Peter Dörrscheidt (UL) schloss sich den Vorrednern an, für ihn rechtfertige vor allem der Baulückenschluss die Zustimmung zum Projekt.
Nicht so überzeugt war Mario Brenner (CDU/FWV). „Ich tu mich da ein bisschen schwer“, gab er zu. Ihm sei nicht wirklich klar, was sich mit Blick auf den Antrag vor einigen Jahren geändert hat. Dem widersprach Mößner nicht völlig, räumte ein, dass die Abgrenzung nicht immer ganz einfach sei. Trotzdem bewerte er den jetzigen Standort als klassische Arrondierung.
Für Martin Stierand (MDAL/Die Grünen) stellte sich noch die Frage, wie die Ausgleichsmaßnahmen überprüft werden. Dies ist die Aufgabe des Umweltschutzamts, sagte Simone Sauer, wobei bei der Umsetzung möglicherweise auch die Pflanzperiode zu berücksichtigen sei.
Der Gemeinderat stimmte mit einer Enthaltung für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Hördthof – Nordwest“. Sie wird ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden am Verfahren beteiligt.