Kinderschutz als Grund genannt

Pride-Parade in Ungarn steht vor Verbot

Bisher demonstrieren und feiern die nicht heterosexuelle Community und ihre Sympathisanten auch in Budapest bei einer Pride-Parade. Die rechtspopulistische Regierung will, dass das ein Ende hat.

Archivbild: Viele Menschen ziehen im Juni 2024 bei der 29. Pride Parade in Budapest durch die Stadt.

© dpa/Robert Hegedus

Archivbild: Viele Menschen ziehen im Juni 2024 bei der 29. Pride Parade in Budapest durch die Stadt.

Von red/dpa

Die bisher alljährlichen Pride-Paraden, bei denen Menschen für die Rechte nicht heterosexueller Lebensformen demonstrieren, dürften in Ungarn der Vergangenheit angehören. Dem Parlament liegt ein Gesetzesvorschlag auf Initiative von Parlamentariern des Regierungslagers vor, der auf ein Verbot der Veranstaltung abzielt. Dem Vorschlag ist eine Mehrheit sicher, weil die rechtspopulistische Regierung von Viktor Orban im Parlament über eine Zweidrittelmehrheit verfügt. Bereits am Montag hat der Rechtsausschuss des Parlaments darüber beraten.

Orban hatte das Verbot bereits im Februar bei einer Ansprache an die Nation angedeutet: „Die Organisatoren der Pride sollten sich nicht um die Vorbereitung des diesjährigen Umzugs bemühen. Es wäre verschwendete Zeit und Geld.“

Für den Fall, dass die Pride-Parade gegen das geplante Verbot stattfindet, drohen als Strafe zunächst nicht bezifferte Geldbußen. Dem Entwurf zufolge sollen beim Zuwiderhandeln nicht nur die Organisatoren der Veranstaltung bestraft werden, sondern auch die eventuellen Teilnehmer. 

Kinderschutz als Grund genannt

Formell handelt es sich bei dem Entwurf um eine Ergänzung des Versammlungsgesetzes, die vorsieht, dass Versammlungen das Kinderschutz-Gesetz nicht verletzen dürfen, wie auch regierungsnahe Medien berichteten. Die Pride-Parade wird darin bislang nicht explizit genannt. 

Bereits seit 2021 verbietet in Ungarn eine als Kinderschutzgesetz bezeichnete Regelung Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Informationen über nicht heterosexuelle Lebensformen. Entsprechende Bücher, Filme und andere Medien dürfen demnach nicht für Minderjährige zugänglich sein. Verboten ist zudem jede Art von Werbung, in der Homosexuelle oder Transmenschen als Teil einer Normalität erscheinen.

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Erstellt:
17. März 2025, 12:26 Uhr

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