Terrorverfahren gegen Prinz Reuß in Stuttgart

„Sonst blase ich euch das Licht aus!“

Seit 50 Verhandlungstagen versuchen Richter in Stuttgart, die Ereignisse um die mutmaßliche Terrorgruppe um Prinz Reuß zu verstehen. Eine Bilanz des laufenden Prozesses. Teil 4 unserer Serie: „Der Rechtsstaat lebt“

Vor knapp einem Jahr hat die Verhandlung im Terrorprozess rund um Prinz Reuß begonnen.

© IMAGO/Arnulf Hettrich/IMAGO/Arnulf Hettrich

Vor knapp einem Jahr hat die Verhandlung im Terrorprozess rund um Prinz Reuß begonnen.

Von Franz Feyder

„Guten Morgen!“, mit klarer Stimme und lächelnd begrüßt der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen um 9.08 Uhr am Mittwoch vor anderthalb Wochen zum 49. Sitzungstag – fünfzig werden es am heutigen Montag in diesem Verfahren sein. Vor fast einem Jahr hat Ende April die Hauptverhandlung begonnen: Neun Männer zwischen 42 und 61 Jahren. Angeklagt hat der Generalbundesanwalt sie des Hochverrats, zudem sollen sie Teil einer terroristischen Vereinigung gewesen sein.

Deren mutmaßliches Ziel: Die Bundesregierung zu stürzen, das Kabinett durch eine von Heinrich XIII. Prinz Reuß angeführte Regierung zu ersetzen. Einer der Angeklagten, Markus L., soll zudem im März 2023 in Reutlingen bei der Durchsuchung seiner Wohnung auf Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Baden-Württemberg geschossen haben. Ein Beamter wurde schwer am rechten Ellbogen verletzt; das Gelenk gilt seitdem als zertrümmert.

Montags und mittwochs werden im Prozessgebäude des Stuttgarter Oberlandesgerichtes in Stammheim Zeugen und Sachverständige befragt, von der Polizei mitgeschnittene Telefonate gehört, Fotos und Videos angeschaut. Parallel dazu wird vor den Oberlandesgerichten in Frankfurt und München gegen 17 weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe verhandelt: Die möglichen neun Rädelsführer um Prinz Reuß und die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und vorläufig des Dienstes enthobene Richterin Birgit Malsack-Winkelmann am Main, acht Unterstützer an der Isar.

Im Vergleich zu Frankfurt rast das Verfahren in Stuttgart

Jedenfalls in Frankfurt mit mäßigem Erfolg: „Das Voranschreiten des Prozesses lässt sich allenfalls in Zentimetern bemessen. Die Anklage, ein riesiges Konvolut an Vermerken, Mutmaßungen und Aufzählungen, wer sich wann wo mit wem und wahrscheinlich warum getroffen haben soll – sie muss schließlich abgearbeitet werden. Tatsächlich umgesetzt in reale Straftaten haben die Angeklagten ja herzlich wenig“, schrieb die große Dame der Gerichtsreportage, Gisela Friedrichsen, in der „Welt am Sonntag“ über den Frankfurter Prozess.

Daran gemessen rast das Verfahren in Stuttgart. Die Beweisaufnahme zur Schießerei in Reutlingen ist abgeschlossen. Die Richter müssen noch klären, ob Markus L. Mitglied einer Terrorgruppe war. Wie die möglicherweise strukturiert und organisiert war, dazu erheben die Richter derzeit Beweis: sie befragen Ermittler und Gutachter, schauen sich an, was in den Wohnungen der Angeklagten gefunden wurde, lauschen den von Polizei und Nachrichtendiensten mitgeschnittenen Telefonaten.

Drei Angeklagte belasten zwei Mitangeklagte schwer

„Die strukturierte Beweisaufnahme des Senats bietet einerseits die Gewähr für die bestmögliche Aufklärung des Sachverhalts. Und sie trägt anderseits dem besonderen Grundsatz Rechnung, in Haftsachen Gerichtsverfahren zu beschleunigen“, hat Oberstaatsanwalt Michael Klemm mehrfach während des Prozesses festgestellt. Aber auch drei Angeklagte haben wesentlich dazu beigetragen, dass Richter, Ankläger und Verteidiger den Fall klarer sehen: Dachdeckermeister Ralf S., Kfz-Meister Markus H. und der Elektroingenieur Bernd S. haben über mehrere Tage vor Gericht zur Sache ausgesagt. Dabei haben sie zwei Angeklagte schwerst belastet: den Pforzheimer Marco van H. und – in Frankfurt vor Gericht – den früheren Oberstleutnant Rüdiger von Pescatore.

Der selbst ernannte „Oberbefehlshaber neuer deutscher Streitkräfte“ wurde unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen: 1999 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil er 165 voll funktionsfähige Waffen aus Bundeswehrbeständen beiseite geschafft hatte. Der Großteil davon wurde nie gefunden, gerüchteweise soll er sie irgendwo um die Schwarzwaldstadt Calw herum versteckt haben.

Oberbefehlshaber neuer Streitkräfte: „Taktisch wie operativ dumm“

Der Ex-Soldat plante offenbar, ein Netz von „Heimatschutzkompanien“ über Deutschland zu werfen: In der Fantasie schwer bewaffnete Einheiten, die für Ordnung, medizinische wie technische Hilfe sorgen sollten, wenn nach dem Einmarsch dubioser Alliierter alles zusammenbräche. Man sollte darauf achten, dass „es nicht zu Plünderungen“ komme und die Menschen geschützt würden“, sagt Ralf S.. Auch mit Panzerfäusten, „mit denen sollte in Häuser geschossen werden, wenn Plünderer drin waren“. So habe es von Pescatore angeordnet.

Die Einheiten sollten aber auch, davon sind die Ankläger überzeugt, Todesurteile an dem neuen System um Reuß unliebsamen Menschen vollstrecken. Gefundene Dokumente und Aussagen der Angeklagten selbst zeigen, dass diese Struktur gedanklich bestand, Posten vergeben und Menschen wie Ralf S. und Markus H. begannen, diese Organisation aufzubauen. Ein ehemaliger Untergebener und heutiger Stabsoffizier der Bundeswehr beschreibt von Pescatore als „taktisch wie operativ dumm, verbohrt in seinen Ansichten, charismatisch nur bei denen, von denen er sich Vorteile erhoffte. Kein Anführer, dem man gerne folgte.“

Geliebte wird zur Zeugin

Marco van H. folgte ihm hingegen mit wehenden Fahnen: Ein wegen Betrugs und Körperverletzung mehrfach verurteilter Kleinkrimineller, der behauptet, Oberleutnant der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr gewesen zu sein. Zwischen 1994 und 2006 sei er von der Bundeswehr verdeckt eingesetzt worden. Er habe in Syrien gezielt Menschen „aus dem Weg geräumt“, raunt er mit leiser Stimme in einem Telefonat einer Bekannten zu: „Das, was wir da machen, ist asymmetrischer Krieg.“ Richtig ist, dass er Mitte der 1990er Jahre zwölf Monate Wehrdienst leistete – im Transportbataillon 492 in Dillingen an der Donau.

Es gibt Tage, da sitzen frühere Geliebte von van H. im Zuschauerraum oder als Zeuginnen vor den drei Richterinnen und den beiden Richtern des 3. Strafsenats. Kehren ihr Inneres nach Außen, zeichnen das Bild eines lügenden Mannes, der den Bezug zur Realität verlor. Die Frauen hören ihre eigenen, früheren Telefonate mit ihm. In denen er droht: „Ihr werdet gar nichts machen mit mir, sonst blase ich euch das Licht aus! […] Wisst ihr eigentlich, mit wem ihr euch anlegt?“ Richter Holzhausen schaltete gerade erst eine Aufnahme ab: „Ich ringe schon seit geraumer Zeit mit mir. Aber hier ist jetzt wirklich der Kernbereich berührt, das will ich nicht mehr hören.“ Besagter Kernbereich ist der unantastbare Bereich höchst persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung wie die Sexualität, der durch staatliche Eingriffe selbst beim Vorwurf schwerster Straftaten nicht verletzt werden darf.

Mit Putin und Xi Jinping auf Tuchfühlung

Bei seinen Kumpanen auf der Anklagebank, so die bisherige Beweisaufnahme, spielte van H. den Pescatore hündisch ergebenen Verbindungsoffizier der Reuß-Truppe zur ominösen Allianz. Einem fantasievollen Bündnis zwischen den USA unter Präsident Donald Trump, dem russischen Diktator Wladimir Putin, China mit Präsident Xi Jinping und „galaktischen Verbündeten“ – also Außerirdischen. Van H. will in sogenannten „Dumps“ gekämpft haben: unterirdischen Anlagen, in den Kinder gefangen gehalten würden. Sexuell missbraucht von Politikern und Eliten, die zudem das Blut der Gemarterten tränken, um jünger zu bleiben. Ein Beweis, dass es überhaupt eine Allianz oder Tunnel gibt, fehlt bis heute.

Gegenüber seinen Mitangeklagten erweckte van H. den Eindruck, er spreche direkt mit den Mächtigen der ominösen Allianz, mit Putin und Xi. In einem Telefonat am 21. September 2022 vertraut er dem selbst ernannten Journalisten Alexander Q. an, er „habe die kompletten Verträge vom Putin (gemeint sind die angeblichen Friedensverträge mit Deutschland) auf deutsch“. „Wie sprichst denn Du mit denen?“, will Q. wissen. „Deutsch.“ „Der Xi auch?“ „Der Xi, der kann zwar deutsch, aber ein bisschen na ja ...“ „Mmmmh“, sagt Quade. Van H.: „Aber er versteht schon.“

„Hier kann sich jeder ins Verfahren setzen und zuschauen.“

Als eine Geliebte van H.s das Stuttgarter Verfahren gegen die mutmaßliche Terrorgruppe um Prinz Reuß in Anspielung an die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse 1945 / 1946 als „Nürnberg 2.0“ bezeichnet, wird Holzhausen laut: „Wissen Sie, der Unterschied zwischen Nürnberg und diesem Verfahren sind vier Worte: ‚Die Todesstrafe ist abgeschafft!’ So steht es in unserer Verfassung. Hier kann jeder sich in das Verfahren setzen und zuschauen. Hier kann sich jeder sein eigenes Bild machen.“

Ob eine Terrorgruppe am Ende ihre kriminellen Ziele umsetzt, darauf kommt es gar nicht an. Strafbar ist schon, wer „eine Vereinigung gründet, die darauf ausgerichtet ist, schwerste Straftaten wie Mord zu begehen. Gleiches gilt für diejenigen, die sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligen, für sie werben oder unterstützen. Dafür, so sieht Paragraf 129 a des Strafgesetzbuches vor, droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Rädelsführerdrohen noch härtere Strafen.

Die drei Richterinnen und zwei Richter des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichtes Stuttgart am 48. Verhandlungstag des sogenannten Reuß-Verfahrens: Fuchs, Heiko Griesinger, Vorsitzende Joachim Holzhausen, Anna Müller-Nies und Gabriele Maser (von links).

© Lichtgut/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Die drei Richterinnen und zwei Richter des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichtes Stuttgart am 48. Verhandlungstag des sogenannten Reuß-Verfahrens: Fuchs, Heiko Griesinger, Vorsitzende Joachim Holzhausen, Anna Müller-Nies und Gabriele Maser (von links).

Sie klagen die mutmaßlichen Rechtsterroristen in Stuttgart an: Richterin Kathrin Tandler und Oberstaatsanwalt Michael Klemm.

© Lichtgut/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Sie klagen die mutmaßlichen Rechtsterroristen in Stuttgart an: Richterin Kathrin Tandler und Oberstaatsanwalt Michael Klemm.

Das neue Hochsicherheitsgericht in Stuttgart-Stammheim. Hier werden vor allem Terrorverfahren verhandelt.

© Lichtgut/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Das neue Hochsicherheitsgericht in Stuttgart-Stammheim. Hier werden vor allem Terrorverfahren verhandelt.

Das Wappen des Oberlandesgerichtes am Eingang des Gerichtsgebäudes in Stuttgart-Stammheim.

© Lichtgut/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Das Wappen des Oberlandesgerichtes am Eingang des Gerichtsgebäudes in Stuttgart-Stammheim.

Der Anklagte Marco van H. wird am 29. April 2024 von Justizwachtmeister in den Gerichtssaal geführt. Die neun Angeklagten sind duch Glasscheiben von ihren Anwälten und Zuschauern getrennt. Mit ihren Verteidigern sprechen sie über eine eigene Kommunikationsanlage.

© dpa/Bernd Weißbrod

Der Anklagte Marco van H. wird am 29. April 2024 von Justizwachtmeister in den Gerichtssaal geführt. Die neun Angeklagten sind duch Glasscheiben von ihren Anwälten und Zuschauern getrennt. Mit ihren Verteidigern sprechen sie über eine eigene Kommunikationsanlage.

Der Angeklagte Alexander Quade wird in den Gerichtssaal geführt. Er sei vor seiner Festnahme „penibel recherchierender Journalist“ gewesen, sagte er in seiner Einlassung. So meldete er die Eroberung Wiens durch russische Soldaten im März 2022.

© Bernd Weißbrod/dpa-Pool/dpa/Bernd Weißbrod

Der Angeklagte Alexander Quade wird in den Gerichtssaal geführt. Er sei vor seiner Festnahme „penibel recherchierender Journalist“ gewesen, sagte er in seiner Einlassung. So meldete er die Eroberung Wiens durch russische Soldaten im März 2022.

Die mit Handschellen gefesselten Hände der angeklaten Matthias H. und Stefan W. am ersten Verhandlungstag des mutmaßlichen militärischen Arms der Reuß-Gruppe im April 2024.

© dpa/Bernd Weißbrod

Die mit Handschellen gefesselten Hände der angeklaten Matthias H. und Stefan W. am ersten Verhandlungstag des mutmaßlichen militärischen Arms der Reuß-Gruppe im April 2024.

Die legendäre Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim, in der oberstem Stockwerk sich im Oktober 1977 Terroristen der Roten Armee Fraktion selbst das Leben nahmen. Nachdem die RAF-Anführer Andreas Baader, Gundrin Enslin und Jan-Carl Raspe von der erfolgreichen Erstürmung der von sympatisierenden, palästinensichen Terroristen gekarperten Lufthansa-Maschine Landshut durch Polizisten der GSG 9 erfahren hatten, töteten sich die drei selbst. Die Terroristein Irmgard Möller überlebte schwer verletzt.

© Lichtgut/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Die legendäre Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim, in der oberstem Stockwerk sich im Oktober 1977 Terroristen der Roten Armee Fraktion selbst das Leben nahmen. Nachdem die RAF-Anführer Andreas Baader, Gundrin Enslin und Jan-Carl Raspe von der erfolgreichen Erstürmung der von sympatisierenden, palästinensichen Terroristen gekarperten Lufthansa-Maschine Landshut durch Polizisten der GSG 9 erfahren hatten, töteten sich die drei selbst. Die Terroristein Irmgard Möller überlebte schwer verletzt.

Heinrich XIII. Prinz Reuss an einem Verhandlungstag im eigens für den Prozess errichten Gerichtsgebäude in Frankfurt.

© picture alliance/dpa/dpa-Pool/Boris Roessler

Heinrich XIII. Prinz Reuss an einem Verhandlungstag im eigens für den Prozess errichten Gerichtsgebäude in Frankfurt.

Verteidigerin Kerstin Rueber-Unkelbach und die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkelmann vor einem Verhandlungstag im Oberlandesgericht Frankfurt.

© dpa/Boris Roessler

Verteidigerin Kerstin Rueber-Unkelbach und die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkelmann vor einem Verhandlungstag im Oberlandesgericht Frankfurt.

Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Hessen führen den unehrenhaft aus der BUndeswehr entlassenen Ex-Oberstleutnant Rüdiger von Pescatore nach einem Verhandlungstag am Oberlandesgericht Frankfurt zu einem Polizeiauto.

© Boris Roessler/dpa/Boris Roessler

Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Hessen führen den unehrenhaft aus der BUndeswehr entlassenen Ex-Oberstleutnant Rüdiger von Pescatore nach einem Verhandlungstag am Oberlandesgericht Frankfurt zu einem Polizeiauto.

Der festgenommene Heinrich XIII. Prinz Reuß wird am 7. Dezmeber 2022 von Bereitschaftspolizisten der Bundespolizei aus seiner Wohnung in Frankfurt zu einem Mannschaftsbus geführt.

© Boris Roessler/dpa/Boris Roessler

Der festgenommene Heinrich XIII. Prinz Reuß wird am 7. Dezmeber 2022 von Bereitschaftspolizisten der Bundespolizei aus seiner Wohnung in Frankfurt zu einem Mannschaftsbus geführt.

Rüdiger von Pescatore, Marco van H. und Heinrich XIII. Prinz Reuß bei einem von der Polizei observierten Treffen im Reuß’schen Jagdschloss Waudmannshail in Bad Lobenstein im thüringen Landkreis Saale-Orla. Hier sollen die mutmaßlichen Verschwörer den Sturz der Bundesregierung geplant haben.

©  

Rüdiger von Pescatore, Marco van H. und Heinrich XIII. Prinz Reuß bei einem von der Polizei observierten Treffen im Reuß’schen Jagdschloss Waudmannshail in Bad Lobenstein im thüringen Landkreis Saale-Orla. Hier sollen die mutmaßlichen Verschwörer den Sturz der Bundesregierung geplant haben.

Bundespolizisten führen Marco van H. aus einem Haus in Pfinztal bei Karlsruhe. Zuvor hatten Polizisten des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg den heute 51-jährigen am 7. Dezmeber 2022 festgenommen.

©  

Bundespolizisten führen Marco van H. aus einem Haus in Pfinztal bei Karlsruhe. Zuvor hatten Polizisten des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg den heute 51-jährigen am 7. Dezmeber 2022 festgenommen.

Zum Artikel

Erstellt:
10. Februar 2025, 08:12 Uhr
Aktualisiert:
10. Februar 2025, 12:30 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen