Norwegen

Staatsanwältin klar gegen Haftentlassung von Breivik

Der verurteilte Rechtsterrorist Anders Behring Breivik will 13 Jahre nach seinen Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya auf freien Fuß kommen. Die Staatsanwaltschaft hält nichts davon.

2016: Anders Breivik werden die Handschellen abgenommen, nachdem er das Gericht betreten hat.

© dpa/Lise Aserud

2016: Anders Breivik werden die Handschellen abgenommen, nachdem er das Gericht betreten hat.

Von red/dpa

Der norwegische Rechtsterrorist Anders Behring Breivik sollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorzeitig freigelassen werden. Breivik habe sich nicht von seinen radikalen politischen Ansichten distanziert, sagte die zuständige Staatsanwältin Hulda Olsen Karlsdottir nach Angaben der Nachrichtenagentur NTB am Abschlusstag einer Gerichtsverhandlung, bei der es um Breiviks erneuten Antrag auf vorzeitige Haftentlassung geht. 

In Kombination mit seinen narzisstischen und dissozialen Persönlichkeitsmerkmalen bestehe weiterhin ein hohes Risiko, dass der 45-Jährige neue Terrortaten begehe, sagte Karlsdottir in der provisorisch zum Verhandlungssaal umfunktionierten Turnhalle des Gefängnisses Ringerike, in dem seit Dienstag vor dem Amtsgericht von Ringerike, Asker und Bærum über Breiviks Antrag verhandelt wird. Nach eindeutiger Auffassung der Staatsanwaltschaft sollte dem Antrag daher nicht Folge geleistet werden, forderte sie. „Es gibt im Land Norwegen keinen Täter, der solch schwerwiegende Taten begangen hat. Auch nicht rückblickend in der Zeit“, betonte die Staatsanwältin.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit verübt. Bei seinen Taten im Osloer Regierungsviertel und unter überwiegend jungen Menschen auf der Insel Utøya tötete er damals insgesamt 77 Menschen. Dafür war er 2012 zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. 

Seit Ablauf der Mindestdauer darf er in regelmäßigen Abständen die gerichtliche Prüfung beantragen, ob er vorzeitig freigelassen werden kann. Sein erster Versuch scheiterte Anfang 2022, auch diesmal werden ihm nur geringe Chancen eingeräumt. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist noch unklar.

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Erstellt:
21. November 2024, 14:30 Uhr

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