Häusliche Gewalt
Staatsanwaltschaft akzeptiert Boateng-Urteil nicht
Viermal schon hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst - und das war’s noch nicht.
Von Sandra Hartmann
Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt.
Er muss nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt
Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Insgesamt 1,2 Millionen Euro
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt.
„Damit ist die Sache erledigt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren“, sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil. Doch nun geht es wohl weiter. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.