Nach Todesfahrt in

Richter erlässt Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen

Die Ermittler sind sich sicher: Der Todesfahrer von Mannheim hat mit Absicht Menschen in der Innenstadt umgefahren. Unter anderem wegen zweifachen Mordes sitzt er nun in Untersuchungshaft.

Kerzen, Blumen und eine Trauerbekundung liegen in der Nähe des Paradeplatzes in Mannheim. Nach der Todesfahrt hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

© dpa/Uwe Anspach

Kerzen, Blumen und eine Trauerbekundung liegen in der Nähe des Paradeplatzes in Mannheim. Nach der Todesfahrt hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

Von Gülay Alparslan/dpa

Gegen den Todesfahrer von Mannheim ist Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes erlassen worden. Das teilten die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit.

Der 40-jährige Tatverdächtig mit deutscher Staatsangehörigkeit, der zuletzt in Ludwigshafen wohnte, soll am 3. März 2025 gegen 12.15 Uhr mit seinem Wagen in der Mannheimer Innenstadt mit hoher Geschwindigkeit über die Planken in Richtung Paradeplatz gefahren sein und dabei mehrere Personen erfasst haben. Zwei der Opfer, eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann, erlagen trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen noch am Unfallort ihren Verletzungen. Elf weitere Personen wurden verletzt, fünf davon schwer. Sie befinden sich noch in stationärer Behandlung in verschiedenen Krankenhäusern.

Nach der Tat ließ der Tatverdächtige sein Fahrzeug im Bereich des Quadrats E7 zurück und flüchtete zu Fuß in den Parkring. Kurze Zeit später nahmen Polizeikräften den 40-Jährigen fest. Vor seiner Festnahme hatte der Mann versucht, sich mit einer Schreckschusswaffe in den Mund zu schießen.

Staatsanwaltschaft Mannheim beantragten Haftbefehl erließ

Beamte brachten den 40-Jährigen zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus. Anschließend konnte er in eine Gewahrsamseinrichtung der Polizei überstellt werden. Am Dienstagnachmittag wurde er einem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Der Richter setzte den von der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragten Haftbefehl in Vollzug. Im Anschluss daran wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Bei seiner Vorführung vor den Haftrichter machte der Verdächtige keine Angaben zur Tat. Sein Motiv für die Tat ist daher noch unklar. Auch die Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen ergab laut Polizei keine Hinweise auf ein Motiv. Die bisherigen Ermittlungen hätten Hinweise auf psychische Vorerkrankungen ergeben, die darauf schließen lassen, dass sich der Tatverdächtige in einem psychischen Ausnahmezustand befand.

Tatverdächtiger handelte allein

Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei handelte der Mann allein. Die insbesondere in den sozialen Medien verbreiteten Namen von angeblichen Mittätern sind entweder frei erfunden oder stehen offensichtlich in keinem Zusammenhang mit dem Tatverdächtigen und der Tat.

Die bei dem Mann, in seinem Fahrzeug und in seiner Wohnung sichergestellten Gegenstände wie die Schreckschusswaffe, schriftliche Unterlagen und digitale Datenträger werden derzeit von der Polizei kriminaltechnisch untersucht und ausgewertet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg dauern an.

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Erstellt:
4. März 2025, 19:29 Uhr
Aktualisiert:
4. März 2025, 19:50 Uhr

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