Streit um Notfallpraxen

Städte scheitern vor Gericht: Sind die Notfallpraxen im Südwesten noch zu retten?

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) will 18 Notfallpraxen im Land schließen. Die betroffenen Städte wehren sich dagegen vor Gericht. Doch für die Kläger, darunter Kirchheim unter Teck, gab es nun einen Rückschlag.

Auf einer Internetseite  ist ein Hinweis auf eine geschlossene Notfallpraxis zu lesen.

© dpa/Bernd Weißbrod

Auf einer Internetseite ist ein Hinweis auf eine geschlossene Notfallpraxis zu lesen.

Von Bettina Hartmann

Gegen die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), im Lauf des Jahres 18 Notfallpraxen im Land zu schließen, gibt es seit Monaten massive Proteste - Bürgermeister, Landräte, Landespolitiker und Bürger machen mobil. Doch Infoveranstaltungen, Kundgebungen und Appelle an die KBBW wie an die Landesregierung, die Pläne zu stoppen, verhallten. Inzwischen klagen 13 Städte und Kommunen gegen die KVBW, darunter Backnang.

Bereits am 1. April sollen die Praxen in Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen), Neuenbürg (Enzkreis) und Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen) dicht machen. Weshalb die drei Bürgermeister vor dem Sozialgericht flankierend zur Klage erreichen wollten, dass damit zumindest bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung gewartet werden muss.

Doch diese Forderung wurde am Montag vom Sozialgericht in Stuttgart abgelehnt. Die Bürgermeister hatten argumentiert, die KVBW habe die Kommunen in ihre Planungen nicht eingebunden. Aus Sicht des Gerichts war dies auch nicht nötig, die KVBW habe mit ihrem Vorgehen nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen: So heißt es in der Entscheidung unter anderem: Die Antragsteller „haben kein subjektiv-öffentliches (und damit justiziables) Recht auf Beteiligung“. Die Organisation des Notdienstes obliege der Kassenärztlichen Vereinigung.

Welche Notfallpraxen schließen sollen

Mehrere Notfallpraxen wurden bereits 2023 und 2024 geschlossen, darunter die in Schorndorf. Diese Standorte sollen 2025 dicht gemacht werden:

• Kirchheim/Teck (Landkreis Esslingen): 31. März 2025

• Neuenbürg (Enzkreis): 31. März 2025

• Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen): 31. März 2025

• Backnang (Rems-Murr-Kreis): 30. Juni 2025

• Nagold (Kreis Calw): 30. Juni 2025

• Ellwangen (Ostalbkreis): 30. Juni 2025

• Oberndorf (Kreis Rottweil): 30. Juni 2025

• Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis): 31. Juli 2025

• Schwetzingen (Rhein-Neckar-Kreis): 31. Juli 2025

• Münsingen (Kreis Reutlingen): 30. September 2025

• Tettnang (Bodenseekreis): 30. September 2025

• Achern (Ortenaukreis): 31. Oktober 2025

• Wolfach (Ortenaukreis): 31. Oktober 2025

• Herrenberg (Landkreis Böblingen): 30. November 2025

• Albstadt (Zollernalbkreis): 30. November 2025

• Ettlingen (Kreis Karlsruhe): 30. November 2025

• Brackenheim (Kreis Heilbronn): 30. November 2025

• Müllheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald): 30. November 2025

Bedeutet der Gerichtsentscheid nun tatsächlich das Aus von 18 Notfallpraxen im Land? Noch läuft die Klage der Kommunen. Aber die Aussichten auf den Erhalt sind nach dem jetzigen ersten Gerichtsbeschluss vermutlich gesunken. Doch worum geht es bei der Auseinandersetzung überhaupt? Was versteht man unter Notfallpraxen? Und wie kam es zum Streit?

Was ist eine Notfallpraxis?

Klar ist: Die Notfallpraxen sind nicht mit den Notaufnahmen der Krankenhäuser zu verwechseln. In den Praxen bieten niedergelassene Ärzte den Patienten außerhalb der normalen Öffnungszeiten – also abends und/oder am Wochenende – in medizinischen Notfällen Hilfe an. In diese Notfallpraxen geht man nicht mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder sonstigen schweren Leiden, etwa einem Herzinfarkt oder mit einem gebrochenen Bein – das sind Fälle für die Notaufnahme.

Behandelt werden in den Praxen, die in vielen Fällen an Krankenhäuser angeschlossen sind, hingegen Parienten mit fieberigen Infekten, plötzlich aufgetretenen Bauchschmerzen oder heftigem Durchfall. Die Ärzte sind außerhalb bzw. zusätzlich zu ihrer normalen Arbeitszeit tätig, wechseln sich mit den Diensten ab und können sich - gegen Bezahlung - auch vertreten lassen.

Wieso die Schließungen?

Grund für die Schließung der Notfallpraxen war ein Gerichtsurteil im Herbst 2023. Darin wurde die Beschäftigung so genannter Poolärzte in Notfallpraxen für unzulässig erklärt. Diese Ärzte, die etwa bereits im Ruhestand waren, übernahmen bis dahin auf Honorarbasis Dienste von niedergelassenen Kollegen.

Wer montags bis freitags eine Praxis betreibt, dann aber anschließend im Tagdienst eine zwölfstündige Schicht hat, kann am nächsten Morgen nur schwer oder gar nicht erneut in der Praxis seine Patienten versorgen. Daher die Möglichkeit, eine Vertretung zu engagieren.

Das Bundessozialgericht hatte jedoch entschieden, dass diese Vertretungen sozialversichert werden müssen. Laut KVBW wäre das zu kompliziert und viel zu teuer geworden.

Was ist das Argument der KVBW?

Nach Aussage der KVBW besteht ohnehin schon lang Handlungsbedarf. „Schon jetzt sind in Baden-Württemberg 1000 Hausarztpraxen nicht besetzt“, betont Doris Reinhardt, die stellvertretende KVBW-Vorstandsvorsitzende. Für die Regelversorgung müsste die ambulante, wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstelken. „Aber diese ist bedroht“, sagte Reinhardt kürzlich im Landtag in Stuttgart. Praxen seien vakant, die Situation verschärfe sich dadurch, dass in den nächsten Jahren viele Ärzte in Rente gehen.

Was kritisiert die Gegenseite?

Auf Initiative der SPD-Fraktion hat es kürzlich im Stuttgarter Landtag erstmals einen großen Austausch zwischen Politik, KVBW, Ärzten und Bürgern gegeben. Das Ziel: Den Erhalt aller bestehenden Notfallpraxen in Baden-Württemberg doch noch zu sichern. Doch die beteiligten Parteien näherten sich in der teils sehr emotional geführten Diskussion nicht an. Zuvor war die SPD bereits mit einem Antrag im Landtag gescheitert – sie hatte keine Mehrheit dafür gefunden, die Pläne der KVBW zu stoppen.

„Wir haben aber immerhin alle Betroffenen erstmals zu einem Notfallgipfel zusammengeholt“, zog Florian Wahl, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, dennoch eine positive Bilanz. „Damit hatten wir endlich den direkten Austausch, den die KVBW und das Sozialministerium über Monate hinweg verweigert hat.“ Dieser Austausch sei nötig. Es gehe um Menschen – und darum, dass alle Zugang zur gleichen medizinischen Versorgung haben. Das werde bei einem Aus für die Notfallpraxen vor allem auf dem Land künftig schwieriger. Zwar garantiere die KVBW eine Anfahrt zur Notfallpraxis innerhalb von 30 bis 45 Minuten – in einigen Gegenden seien die Wege aber deutlich länger.

Aus dem Plenum hieß es auch, dass die Schließung der Notfallpraxen zum Anstieg von Fällen in den ohnehin überlasteten Notaufnahmen führe – in Schorndorf, wo die Praxis bereits dicht gemacht wurde, seien nun 30 Prozent mehr Patienten zu behandeln.

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Erstellt:
25. März 2025, 15:06 Uhr

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