Großkontrolle in Baden-Württemberg

Transporter überschreitet zulässiges Gesamtgewicht um das Doppelte

Bei einer Großkontrolle der Polizei und des Zolls am Dienstag am Parkplatz Reußenberg wurden 81 Fahrzeuge kontrolliert.

Am Dienstag gab es eine Großkontrolle auf dem Parkplatz Reußenberg. (Symbolbild)

© SDMG/SDMG / Woelfl

Am Dienstag gab es eine Großkontrolle auf dem Parkplatz Reußenberg. (Symbolbild)

Von shm

Das Polizeipräsidium Aalen hat am Dienstag von 18 Uhr bis 24 Uhr gemeinsam mit dem Hauptzollamt Heilbronn, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität Stuttgart, dem Landratsamt Schwäbisch Hall, dem Regierungspräsidium Stuttgart, der DEKRA, dem THW Crailsheim und der Autobahnmeisterei auf dem Parkplatz Reußenberg in Fahrtrichtung Heilbronn Kontrollen des Großraum- und Schwerlastverkehrs durchgeführt.

Unterstützt wurde das Polizeipräsidium Aalen hierbei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz. Im Rahmen der Kontrollen wurden 81 Fahrzeuge kontrolliert, wobei es sich beim Großteil der Fahrzeuge um Lkws und Kleintransporter handelte. Ebenfalls kontrollierten die Beamten 192 Personen und 664 Dokumente. Die Hauptzielrichtung der Kontrollen galt den Bereichen Ladungssicherung, Überladung, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, technische Mängel und Gültigkeit der Ausnahmegenehmigungen.

45 Ordnungswidrigkeiten

Im Zuge der Kontrolle stellten die Beamten 45 Ordnungswidrigkeiten fest, wobei sich der Großteil der Verstöße auf oben genannte Normen belief. In einem Fall überschritt ein Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen diesen Wert deutlich und brachte etwa 7,2 Tonnen auf die Waage.

Ebenfalls wurden während der Kontrolle sechs Straftaten festgestellt. Zwei Fahrer waren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, in einem Fall wurde eine Person ohne Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges ermächtigt. Weiter wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz, ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht.

In 16 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt

Im Laufe der Kontrolle wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von knapp 12.000 Euro erhoben. Ebenfalls wurde ein Geldbetrag in Höhe von etwa 3700 Euro im Rahmen des Einziehungsverfahrens eingezogen. In 16 Fällen wurde die Weiterfahrt aufgrund von Ladungssicherung oder vorliegenden technischen Mängeln untersagt.

Bei etwa 70 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge wurde ein Verstoß festgestellt. Dies belegt die Wichtigkeit der Kontrollen auf diesem Themengebiet und gibt Anlass für zukünftige Kontrollen.

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Erstellt:
24. Juli 2024, 10:12 Uhr

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