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Trump duldet Harry - und findet Meghan „schrecklich“
Ein konservativer Thinktank stellt Fragen zu Prinz Harrys Aufenthaltsgenehmigung – der US-Präsident hat andere Prioritäten. Er richtet seine Worte lieber an Herzogin Meghan.
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© AFP/MANDEL NGAN
Ein US-Präsident kann zwar politisch Druck ausüben, aber niemanden eigenmächtig aus dem Land werfen.
Von red/dpa
US-Präsident Donald Trump spricht sich nicht dafür aus, Prinz Harry aus dem Land zu werfen - ätzt aber gegen Herzogin Meghan. „Ich werde ihn in Ruhe lassen“, sagte der Republikaner der „New York Post“. „Er hat genügend Probleme mit seiner Ehefrau. Sie ist schrecklich.“ Trump fügte hinzu: „Ich glaube, der arme Harry wird an der Nase herumgeführt.“
Der Fünfte in der britischen Thronfolge und seine Ehefrau hatten sich vor einigen Jahren aus dem engeren Kreis des britischen Königshauses zurückgezogen. Seitdem leben die beiden mit ihren gemeinsamen Kindern Prinz Archie und Prinzessin Lilibet im US-Bundesstaat Kalifornien. Meghan wurde dort geboren. In der Vergangenheit äußerte sich das Paar immer wieder kritisch über Trump. Der US-Präsident ätzte seinerseits gegen Meghan.
Denkfabrik fordert Einsicht in Harrys Visumantrag
Aktuell befinden sich Harry und Meghan in einem Rechtsstreit mit der Heritage Foundation in den USA. Die konservative Denkfabrik hat rechtliche Schritte unternommen, um Einsicht in die US-Einwanderungsunterlagen von Harry zu erhalten. Hintergrund ist seine Autobiografie, in der er den Konsum von Drogen offen zugibt. Die Heritage Foundation fordert Aufklärung darüber, ob Harry dies bei seinem Visumantrag angab oder ob er möglicherweise bevorzugt behandelt wurde.
Die Denkfabrik, die sich für striktere Einwanderungsregeln einsetzt, forderte deshalb unter anderem Einblick in die Angaben, die Harry in seinem Visumantrag gemacht hatte. Doch ein Gericht in Washington entschied zuletzt, dass die Einreisedokumente nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ein US-Präsident kann zwar politisch Druck ausüben, aber niemanden eigenmächtig aus dem Land werfen. Abschiebungen oder der Entzug eines Visums unterliegen gesetzlichen Verfahren und werden von den zuständigen Einwanderungsbehörden durchgeführt.