Migration
Über 15.000 Rückkehrer nach Überstellung ins EU-Ausland
In der Europäischen Union gibt es die sogenannten Dublin-Regeln, die festlegen, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Die Wünsche der Antragsteller sehen oft anders aus.

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Für viele Asylbewerber ist Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig. Viele kehren nach der Überstellung in andere EU-Länder aber hierher zurück. (Archivbild)
Von dpa

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Clara Bünger (Die Linke) sagt: "Dreieinhalbjährige Verhandlungen der Bundesregierung mit Griechenland zur Verbesserung der Lage von anerkannten Flüchtlingen dort haben bis heut zu keinen Ergebnissen geführt."