UN-Generaldebatte in New York

Vorfall mit Annalena Baerbock hat Nachspiel für russischen Journalisten

Außenministerin Baerbock wollte der Presse vergangene Woche in New York von ihrer UN-Generalversammlung berichten. Dann gibt es kurzfristig Wirbel - der nun Folgen hat.

Außenministerin Annalena Baerbock bei einem Pressestatement am Rande der 79. Generaldebatte der UN-Vollversammlung.

© dpa/Michael Kappeler

Außenministerin Annalena Baerbock bei einem Pressestatement am Rande der 79. Generaldebatte der UN-Vollversammlung.

Von red/dpa

Ein Vorfall bei einer Pressekonferenz der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock während der UN-Generaldebatte in New York hat ein Nachspiel für einen russischen Journalisten. „Die Handlungen des betreffenden Journalisten stellten einen Verstoß gegen die Richtlinien zum Medienzugang“ dar, teilte die Akkreditierungsabteilung der Vereinten Nationen mit. Deshalb sei der Status seiner Zugangsberechtigung herabgesetzt worden.

Hintergrund war ein Vorfall mit einem TV-Journalisten des russischen Staatsfernsehens. Dieser war auf dem UN-Gelände vergangene Woche auf Baerbock zugegangen und hatte ihr eine Frage gestellt, als diese auf dem Weg zu einer Medien-Begegnung war. Die Außenministerin antwortete nicht und verwies auf die anstehende Pressekonferenz. Der Reporter folgte der Grünen-Politikerin weiter, wie Aufnahmen zeigten und anwesende Journalisten berichteten. 

Schließlich stellte er sich direkt neben Baerbock, die sich für ihr Statement bereit machte. Die Außenministerin forderte den Mann in der Folge energisch auf, sich neben andere Medienvertreter einzureihen, damit die Pressebegegnung starten könne. Danach verließ der Journalist die Pressekonferenz. 

UN-Botschafter beschwert sich wegen Sanktion gegen den Journalisten

Die UN betonten, dass der Journalist weiterhin seiner Arbeit in dem Gebäude nachkommen könne und ihm der Zugang nicht verwehrt werde. Bei den Vereinten Nationen gibt es verschiedene Zulassungen für Reporter, die sich auf den Zugang zum Gelände auswirken. 

Sogenannte „Resident Correspondents“ werden behandelt wie UN-Angestellte, brauchen am Eingang keine Durchsuchung und können sich in weiten Teilen des Komplexes frei bewegen. „Non Resident Correspondents“ - der Status, den nun auch der russische TV-Journalist hat - dagegen müssen bei jedem Besuch des Geländes durch eine Sicherheitsschleuse und haben deutliche Zugangsbeschränkungen im UN-Hauptquartier.

Der russische UN-Botschafter Wassili Nebensja hatte sich wegen der Sanktion gegen den Journalisten eigenen Aussagen zufolge bei Generalsekretär António Guterres beschwert und verlangt, dass die Entscheidung rückgängig gemacht werde. Der Reporter habe Baerbock nicht belästigt oder sich anderweitig falsch verhalten. Ein Gedränge mit einem deutschen Delegationsteilnehmer während des Vorfalls beschrieb er als „Angriff“ auf den Russen. Das Auswärtige Amt äußerte sich auf Anfrage nicht öffentlich.

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Erstellt:
3. Oktober 2024, 20:23 Uhr

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