Forderung der Grünen

Waffen-Obergrenze für Jäger? Thomas Strobl ist dagegen

Die Grünen wollen eine Waffen-Obergrenze für Jäger. Innenminister Strobl erteilt dieser Forderung eine Absage.

Innenminister Thomas Strobl hält nichts von den Forderungen der Grünen nach einem Waffenverbot für Jäger.

© dpa/Bernd Weißbrod

Innenminister Thomas Strobl hält nichts von den Forderungen der Grünen nach einem Waffenverbot für Jäger.

Von red/dpa

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat der Forderung der Landtags-Grünen nach einer Waffen-Obergrenze für Jägerinnen und Jäger eine Absage erteilt. „Die von den Grünen gewünschte Änderung des Waffenrechts zu Lasten der Jägerinnen und Jäger wird es mit uns nicht geben“, teilte er mit. Er wolle weder zusätzliche Bürokratie durch eine Obergrenze schaffen, noch das Misstrauen gegen Jägerinnen und Jäger stärken. 

Oliver Hildenbrand, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, hatte die Forderung nach einer Obergrenze gegenüber unserer Redaktion geäußert. „Es ist abenteuerlich, dass das Waffengesetz im Bereich der Jagd zwar die Anzahl von Kurzwaffen begrenzt, aber die Anzahl von Langwaffen unbegrenzt lässt“, sagte Hildenbrand. Und weiter: „Eine Waffen-Obergrenze kann dafür sorgen, dass Jäger nicht zu Sammlern werden.“

Warum die Grünen ein Waffenverbot fordern

Grund für die Forderung der Grünen war, die Anzahl der Waffen im Land zu verringern. Laut Zahlen des Innenministeriums sind 234 von den rund 49.000 Jägerinnen und Jägern im Südwesten im Besitz von mehr als zehn Langwaffen (Stand Ende September). „Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle“, sagte Grünen-Politiker Oliver Hildenbrand. „Wir können dem Horten und Sammeln von Waffen effektiv vorbeugen, indem wir den Erwerb und Besitz von Waffen zahlenmäßig begrenzen.“ Zwei Kurzwaffen und zehn Langwaffen seien mehr als genug.

Für Langwaffen sieht das Waffengesetz im Gegensatz zu Kurzwaffen keine zahlenmäßige Begrenzung vor. Dennoch seien bei der Anzahl der Langwaffen die Waffenbehörden dafür sensibilisiert, „ein Waffenhorten von Jägern ohne sachlichen Grund zu vermeiden“, teilte das Innenministerium mit. Da es für verschiedene zu bejagende Wildarten, jagdliche Situationen und Jagdarten jedoch jeweils spezifische Jagdwaffen gibt, erscheine die Festlegung einer zahlenmäßig bestimmten Obergrenze für jagdlich genutzte Langwaffen weder angemessen noch notwendig. Das Innenministerium weist zudem darauf hin, dass es sich beim Waffengesetz um ein Bundesgesetz handele. Änderungen der waffenrechtlichen Regelungen müssten daher durch den Bundesgesetzgeber erfolgen.

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Erstellt:
23. November 2024, 13:18 Uhr

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