Entscheidung über 500-Milliarden-Paket
Wann stimmt der Bundesrat über die Schuldenbremse ab?
Nach dem Bundestag steht nun der Bundesrat vor einer historischen Entscheidung: Soll die Schuldenbremse gelockert und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro eingerichtet werden? Am Freitag könnte es soweit sein.

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Damit das 500-Milliarden-Paket umgesetzt werden kann, muss auch der Bundesrat zustimmen.
Von Katrin Jokic
Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 18. März 2025 eine Grundgesetzänderung beschlossen, die den Weg für ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro freimachen soll. Damit könnten insbesondere Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz außerhalb der Schuldenbremse finanziert werden. Doch damit das Paket umgesetzt werden kann, muss auch der Bundesrat zustimmen – mit einer Zweidrittelmehrheit.
Die Zustimmung der Länder ist jedoch alles andere als sicher: Während viele Länder auf Milliarden für die Infrastruktur hoffen, gibt es auch Kritik an der hohen Neuverschuldung und den geplanten Rüstungsausgaben.
Wann beginnt die Abstimmung im Bundesrat?
Die 1052. Sitzung des Bundesrates beginnt am Freitag, den 21. März 2025, um 9:30 Uhr. Die Abstimmung über die Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse und zur Einrichtung des Sondervermögens steht gleich zu Beginn der Sitzung auf der Tagesordnung – vorausgesetzt, es bleibt bei der aktuellen Planung. Der Ständige Beirat hatte einer Fristverkürzung zugestimmt, sodass das Thema kurzfristig aufgerufen werden kann.
Die Entscheidung fällt also voraussichtlich bereits am Vormittag. Hier können Sie die Debatte direkt im Livestream verfolgen.
Zweidrittelmehrheit unter Druck – politisches Ringen bis zuletzt
Für die Verfassungsänderung sind mindestens 46 der 69 Stimmen im Bundesrat nötig. Enthaltungen zählen als Nein. Zwar wird allgemein erwartet, dass die nötige Mehrheit zustande kommt – doch der Weg dorthin ist kompliziert.
Besonders brisant: 100 Milliarden Euro aus dem Paket sind für die Länder und Kommunen vorgesehen, um die Infrastruktur zu modernisieren. Zudem sollen sich die Länder künftig bis zu 0,35 Prozent des BIP neu verschulden dürfen, was jährliche Spielräume von rund 15 Milliarden Euro bedeutet.
Kein Ministerpräsident will das blockieren, heißt es aus politischen Kreisen. Dennoch gibt es Widerstände – vor allem in ostdeutschen Ländern mit Regierungsbeteiligung von BSW oder Linken, wo die geplante Aufrüstung auf Skepsis stößt. In Ländern mit FDP-Beteiligung wiederum sorgt die hohe Schuldenaufnahme für Unmut.
Eine Schlüsselrolle spielt Bayern, wo sich CSU und Freie Wähler auf eine Zustimmung geeinigt haben – unter der Bedingung einer Protokollerklärung, mit der sich der Freistaat von bestimmten Teilen der Reform politisch distanziert. Diese Erklärung ist rechtlich nicht bindend, aber politisch symbolträchtig.
Was steht heute sonst noch auf der Tagesordnung?
Neben dem Finanzpaket behandelt der Bundesrat am 21. März 2025 insgesamt 35 Themen – darunter zahlreiche Gesetzesinitiativen, Verordnungen und Länderanträge:
- Krankenhausreform: Abstimmung über die Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds.
- Polizeilicher Datenaustausch: Initiative zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Behörden.
- Betreuervergütung: Anpassung der Honorare für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer.
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz: Neue Regelungen zur Vertretung im Handwerk.
- Missbrauchsbeauftragte: Einrichtung einer unabhängigen Bundesstelle zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- Länderinitiativen: Forderungen zur Verschärfung des Waffenrechts, zum Schutz vor K.o.-Tropfen, zur Gleichberechtigung bei Arztterminen und zur Modernisierung deutscher Häfen.
- EU-Themen: Beratung des „Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ aus Brüssel.
- Straßenverkehrsordnung: Verabschiedung neuer Verwaltungsvorschriften.
Sollte der Bundesrat das Milliardenpaket am Freitag passieren lassen, wäre dies ein erster großer Schritt. Doch die eigentliche Herausforderung beginnt danach: Die konkrete Verteilung der Mittel auf Länder und Kommunen ist bislang noch nicht geklärt – und dürfte erneut zu politischen Diskussionen führen.