Warnstreik an 11 deutschen Flughäfen

Welche Flüge gehen am Montag trotz Streik?

Für Montag, den 10. März 2025, hat die Gewerkschaft ver.di bundesweit zu Warnstreiks an insgesamt elf Flughäfen aufgerufen. Doch wie finden Reisende heraus, ob ihr geplanter Flug tatsächlich ausfällt?

Am Montag wird es zu Flugausfällen kommen.

© Martin Furtivo / shutterstock.com

Am Montag wird es zu Flugausfällen kommen.

Von Lukas Böhl

Am Montag werden die Beschäftigten an den Flughäfen, die unter den TVöD fallen, sowie die rund 23.000 Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister ihre Arbeit niederlegen. Betroffen sind die Flughäfen München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle. Wer von dort aus am Montag abfliegen möchte, muss damit rechnen, dass zahlreiche Flüge gestrichen werden.

Wie finde ich heraus, ob mein Flug betroffen ist?

Da die Warnstreiks erst heute offiziell angekündigt wurden und noch nicht feststeht, in welchem Umfang der Flugverkehr am Montag beeinträchtigt sein wird, müssen sich Fluggäste vorerst gedulden. Der Flughafen München weist auf seiner Webseite darauf hin, dass die Airlines derzeit Sonderflugpläne erstellen, die voraussichtlich im Laufe des Wochenendes veröffentlicht werden.

Passagieren wird dringend empfohlen, sich direkt bei der Fluggesellschaft über den Status ihres Fluges zu informieren. Wer seine Reise im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich zusätzlich an den Reiseveranstalter wenden. Auch auf den Webseiten der betroffenen Flughäfen werden aktuelle Informationen zu den geplanten Flügen bereitgestellt.

Wo kann ich mich über meine Rechte informieren?

Wer sich im Zusammenhang mit dem Streik über seine Fluggastrechte informieren möchte, findet verlässliche Informationen bei verschiedenen Anlaufstellen. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Webseite umfassende Hinweise zu Rechten bei Flugausfällen, Ersatzbeförderung und Erstattungen. Auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) stellt neutrale und kostenlose Informationen bereit und kann in Streitfällen zwischen Passagieren und Airlines vermitteln. Der ADAC informiert ebenfalls regelmäßig über Fluggastrechte und stellt Musterschreiben zur Verfügung, mit denen Reisende ihre Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen können.

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Erstellt:
7. März 2025, 13:12 Uhr
Aktualisiert:
7. März 2025, 16:00 Uhr

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