Landkreis Karlsruhe

Zwei Fälle von Geflügelpest in Vogelpark festgestellt

Die Geflügelpest ist im Land angekommen: Ein Schwan und eine Wildente in einem Vogelpark im Kreis Karlsruhe sind infiziert. Es sind laut Ministerium die ersten Fälle in dem Jahr im Südwesten.

In einem Vogelpark im Landkreis Karlsruhe konnten zwei Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt werden. (Symbolbild)

© dpa/Christoph Reichwein

In einem Vogelpark im Landkreis Karlsruhe konnten zwei Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt werden. (Symbolbild)

Von red/dpa/lsw

Im Vogelpark Hambrücken (Landkreis Karlsruhe) sind zwei Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Nach Angaben des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums sind es die ersten Fälle in diesem Jahr im Südwesten. Infiziert sind demnach ein Schwan und eine Wildente. Der Begriff „Geflügelpest“ bezeichnet laut Robert Koch-Institut (RKI) eine besonders schwere Form der Vogelgrippe.

Hohes Ausbreitungsrisiko

Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) rief die Geflügelhalter im Land auf, „Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten“. Bei Auslauf- und Freilandhaltungen müssten direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden. Der Schutz vor den Viren der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen und einer möglichen weiteren Verbreitung habe jetzt Priorität.

Mit einem Seucheneintrag bei Wildvögeln sei seit längerem gerechnet worden. Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest werde aktuell als „hoch“ eingeschätzt. 

Geringe Gefahr für den Menschen

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkranken demnach nur Vögel. Andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunden und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.

Tote Vögel melden, nicht anfassen

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie Raben und Krähen, den Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise unter Angabe des Fundortes zu melden. Diese organisieren dann das Einsammeln, Beproben und unschädliche Beseitigen verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Kranke Tiere und Kadaver sollten nicht berührt werden.

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Erstellt:
13. Dezember 2024, 17:54 Uhr

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