Urteil am Amtsgericht Frankfurt

50-Jähriger umarmt Olaf Scholz – Gericht verhängt Geldstrafe

2023 gelangt ein Autofahrer in einer Sicherheits-Kolonne auf den Frankfurter Flughafen, wo er Bundeskanzler Scholz umarmt. Jetzt gibt es ein Urteil - die Umarmung selbst spielt aber kaum eine Rolle.

Ein 50-Jähriger umarmte Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens. Jetzt wurde er vor Gericht verurteilt (Archivfoto).

© AFP/NICOLAS TUCAT

Ein 50-Jähriger umarmte Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens. Jetzt wurde er vor Gericht verurteilt (Archivfoto).

Von red/dpa

Er drängte sich mit seinem Auto in eine Sicherheits-Kolonne, fuhr unbefugt auf das Frankfurter Flughafengelände und umarmte Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Rollfeld: Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Hausfriedensbruch ist ein Mann vor dem Frankfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie einer zweieinhalbjährigen Fahrsperre verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Der 50-Jährige, der während der Tat im Mai 2023 unter Drogen stand und nur bedingt schuldfähig war, hatte im Gerichtssaal Reue gezeigt und gelobte Besserung. Er sei aus Versehen in die Situation reingeraten. Es sei eine süß-bittere Erfahrung gewesen, sagte er. „Ich entschuldige mich für alles.“

Bei dem Verfahren, das innerhalb eines halben Tages verhandelt worden war, spielte die Kanzler-Umarmung sowie der Aspekt, dass sich Scholz in einer der Kolonnen befunden hatte, nur eine untergeordnete Rolle. Das sei ein reiner Zufall gewesen, sagte Staatsanwalt Christian Lang nach dem Urteil. Da sei keine Motivation dahinter gewesen. 

Debatte über die Sicherheit des Kanzlers ausgelöst

Der Mann war bereits in der Vergangenheit und dann erneut vier Monate nach dem Vorfall wegen Fahrens unter Drogeneinfluss aufgefallen. Er habe vorher zwei Tage gefeiert, wiederholt Kokain konsumiert und nicht geschlafen, sagte er. Er hatte sich mit seinem Privatwagen dem Konvoi angeschlossen und war so auf das Flughafengelände gelangt. 

Den SPD-Politiker hatte er umarmt, als dieser ins Flugzeug steigen wollte. Als Grund für die innige Verabschiedung ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt mitteilen, dass er sein Verhalten dem Rest der Gruppe angepasst habe. Scholz hatte sich damals gelassen über den Zwischenfall geäußert. Nach der Umarmung wurde der Mann ohne Widerstand von der Bundespolizei am Flughafen festgenommen und später wieder freigelassen. Der Fall löst eine Debatte über die Sicherheit des Kanzlers aus.

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Erstellt:
15. April 2025, 14:06 Uhr

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