Schule & Arbeit

Ab wann gibt es Hitzefrei?

In diesen Tagen zieht eine Hitzewelle über Deutschland. Schon früh am Morgen kletttern die Temperaturen über die 25 Grad – Hitzefrei? Einige kennen das noch aus der Schule, aber gibt es heute noch Regelungen dafür und gibt es Hitzefrei auch am Arbeitsplatz?

Ab wann gibt es Hitzefrei?

© IMAGO / Pond5 Images

Ab wann gibt es Hitzefrei?

Von Maria Fischer/loz

Im Sommer freuen sich viele über warme Temperaturen und Sonnenstrahlen. Teils ist es allerdings so warm, das der Deutsche Wetterdienst in weiten Teilen des Landes vor Hitze oder sogar extremer Hitze warnt. Temperaturen von über 30 Grad bedeuten oft auch, dass es schon am frühen Morgen besonders heiß ist. Vor allem Schüler stellen sich dann die Frage: „Kriegen wir Hitzefrei?“

Die erste einheitliche Regelung zum „Hitzefrei“ wurde vor etwa 130 Jahren vom Preußischen Kultusminister Julius Robert Bosse eingeführt. Damals galt: Bei 25 Grad Celsius im Schatten um 10 Uhr morgens durfte der Unterricht nicht länger als vier Stunden dauern. Aber wie ist es heute?

Hitzefrei an Schulen

Es gibt keine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung, die vorschreibt, wann „Hitzefrei“ gewährt wird. In jedem Bundesland ist es deswegen völlig unterschiedlich geregelt, wann es Hitzefrei geben kann.

Die jeweiligen Kultusministerien der Länder sprechen Empfehlungen aus. Die Entscheidung über ein „Hitzefrei“ liegt aber schlussendlich bei den jeweiligen Schulleitungen, die die spezifischen Umstände vor Ort berücksichtigen müssen.

Besonders wichtig ist hierbei das Wohl der Schüler, insbesondere, wenn es um Betreuung geht, da nicht alle Schüler nach „Hitzefrei“ direkt nach Hause können.

In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es als Anhaltspunkt eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius, in der Sekundarstufe II ist kein „Hitzefrei“ vorgesehen. Das baden-württembergische Kultusministerium hingegen empfiehlt, sich an folgenden Kriterien zu orientieren:

  • Außentemperatur von mindestens 25 Grad Celsius im Schatten um 11 Uhr
  • „Hitzefrei“ frühestens nach der vierten Unterrichtsstunde
  • Abstimmung mit benachbarten Schulen für einheitliche Entscheidungen
  • Bereitstellung von Aufenthaltsräumen für Fahrschüler, die nicht direkt nach Hause können
  • Keine Anwendung auf berufliche Schulen und die gymnasiale Oberstufe.

Hitzefrei am Arbeitsplatz

Grundsätzlich gibt es auch hier keine Regelung dafür, dass ein Arbeitnehmer von seinen Aufgaben aufgrund der Hitze befreit wird.

 

 

Es gibt allerdings Regeln, die den Arbeitsplatz betreffen:

  • Arbeitsschutzgesetz (§4 ArbSchG): Arbeit soll so gestaltet sein, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermieden oder minimiert werden.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Regelt die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Anhang 3.5 schreibt vor, dass Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur haben müssen.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Konkrete Anforderungen an die Raumtemperatur werden hier detailliert beschrieben.

Obwohl es keine Rgelung für "Hitzfrei" am Arbeitsplatz gibt, gelten bestimmte Maßnahmen, die ein Arbeitgeber einzuhalten hat, wenn die Temperatur im Arbeitsraum 26 Grad überschreitet. In diesem Fall gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für den Arbeitgeber ein Stufenmodell für Maßnahmen vor:

  • 26 bis 30 Grad: Der Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen, wie z.B. flexible Arbeitszeiten.
  • 30 bis 35 Grad: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen und ab 30 Grad Getränke bereitstellen.
  • Über 35 Grad: Der Raum ist ohne Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Maßnahmen können „Entwärmungsphasen“ in kühleren Räumen sein.

Weitere Maßnahmen zur Temperatursenkung

Weitere Maßnahmen, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin den Arbeitgebern empfiehlt, um ihre Arbeitnehmer am Arbeitsplatz eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ zu gewährleisten sind folgende:

  • Bereitstellung von Getränken und Klimageräten
  • Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten
  • Lockerung des Dresscodes
  • Lüften in den frühen Morgenstunden
  • Anbringen und Nutzen von Sonnenschutz am Gebäude.

Muss der Arbeitgeber die Maßnahmen auch im Homeoffice umsetzen?

Das kommt darauf an, wie der Arbeitsplatz zu Hause definiert ist. Ein Telearbeitsplatz – also Arbeitsplatz im Zuhause des/der Arbeitnehmenden – ist rechtlich definiert und die Verantwortung liegt hier beim Arbeitgeber. Hierbei gelten ähnliche Ansprüche an beispielsweise Sicherheit und der ergonomischen Gestaltung, wie am regulären Arbeitsplatz im Betrieb, erklärt die BAuA.

Bei „Mobiler Arbeit“ oder auch „Homeoffice“ gibt es kaum Regelungen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Laut BAuA ist in diesem Fall nicht der Arbeitgeber verantwortlich, so auch nicht für das Raumklima in den eigenen vier Wänden.

Tipps gegen Hitze im Büro 

Und was kann man tun, wenn es in Räumen (aber auch generell) besonders warm ist?

Außerdem wichtig: Lüften - während einer Hitzewelle allerdings nur, wenn es draußen kühler ist als in Büro und Co. Ist die Temperatur im Freien erstmal höher als Drinnen, hat Lüften keinen Zweck. Dann sollte man das lieber in der Nacht oder in die kühleren Morgenstunden machen. Außerdem kann es helfen, Fenster zu verschatten (etwa mit Rollos oder Jalousien) und diese sowieso tagsüber geschlossen zu halten. 

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Erstellt:
9. Juli 2024, 16:44 Uhr
Aktualisiert:
14. August 2024, 10:43 Uhr

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