Landgericht Waldshut-Tiengen

AfD-Lokalpolitikerin legt Rechtsmittel gegen Urteil ein

Eine AfD-Lokalpolitikerin wird in einem Strafprozess zu einer Geldstrafe verurteilt. Die 42-Jährige will nun nach Gerichtsangaben in die nächste Instanz gehen.

Die Frau hatte nach Auffassung des Gerichts einen jungen Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht und festgehalten.

© dpa/Carsten Koall

Die Frau hatte nach Auffassung des Gerichts einen jungen Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht und festgehalten.

Von dpa/lsw/red

Nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe hat eine AfD-Lokalpolitikerin nach Gerichtsangaben Rechtsmittel eingelegt. Die nächste Instanz sei nun das Landgericht Waldshut-Tiengen, teilte das örtliche Amtsgericht auf Anfrage mit. Zuvor berichteten Medien. 

AfD-Politikerin wegen Freiheitsberaubung verurteilt: Details zur Tat

Die inzwischen 42-Jährige hatte nach Auffassung des Gerichts einen jungen Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht und festgehalten. Sie müsse wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung 50 Tagessätze à 60 Euro zahlen, hatte das Amtsgericht Anfang des Monats entschieden. Opfer der nächtlichen Bedrohung in der Wohnung der Frau war demnach ein Freund ihres Sohnes.

Die Lokalpolitikerin hatte vor Gericht über ihren Verteidiger die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Anwalt forderte einen Freispruch. Die 42-Jährige ist laut Staatsanwaltschaft „Mitglied des Kreisverbands einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei“.

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Erstellt:
15. April 2025, 15:26 Uhr

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