Milorad Dodik

Bosnien: Verhaftung von serbischem Separatistenchef gescheitert

In Bosnien köcheln weiter Spannungen wegen der separatistischen Bestrebungen des Präsidenten des ethnisch serbischen Landesteils. Der gegen ihn vorliegende Haftbefehl konnte nicht umgesetzt werden.

Milorad Dodik, der Präsident der Republika Srpska, stimmt sich regelmäßig mit Wladimir Putin ab.

© AFP/MENAHEM KAHANA

Milorad Dodik, der Präsident der Republika Srpska, stimmt sich regelmäßig mit Wladimir Putin ab.

Von red/dpa

In Bosnien-Herzegowina steigen nach einer misslungenen Festnahme des bosnisch-serbischen Separatistenführers Milorad Dodik die politischen Spannungen. Einem Bericht des bosnischen Portals „klix.ba“ zufolge scheiterte am späten Mittwochabend ein Versuch der zentralstaatlichen Polizei Sipa, Dodik in einem Verwaltungsgebäude in Ost-Sarajevo zu verhaften, das zum serbischen Landesteil Republika Srpska (RS) gehört.

Polizisten der RS, die Dodik loyal seien, hätten dies verhindert. Sie blockierten demnach zudem den Zugang zu dem Gebäude, in dem sich Dodik nach Mutmaßungen bosnischer Medien am Donnerstag weiter aufhält.

Dodik will Abspaltung der Republika Srpska von Bosnien

Dodik ist Präsident der RS. Gegen ihn und gegen den RS-Ministerpräsidenten Radovan Viskovic sowie den RS-Parlamentspräsidenten Nenad Stevandic hatte die gesamtstaatliche Staatsanwaltschaft im März Haftbefehle erlassen. Die Ankläger werfen dem Trio Angriffe auf die verfassungsmäßige Ordnung von Bosnien-Herzegowina vor. Zuletzt hatte das Parlament der RS Gesetze beschlossen, die den zentralstaatlichen Gerichten, Staatsanwälten und Bundespolizisten die Amtshoheit im Gebiet der RS entziehen sollen. 

Dodik, der sich regelmäßig mit dem Kremlchef Wladimir Putin abstimmt, betreibt seit Jahren die Abspaltung der RS vom bosnischen Staat. Bosnien-Herzegowina, eine ehemalige jugoslawische Teilrepublik, wurde nach dem blutigen Krieg von 1992 bis 1995 durch das Friedensabkommen von Dayton als Staat wiederhergestellt. Die beiden Landesteile, die Republika Srpska (RS) und die bosnisch-kroatische Föderation (FBiH), verfügen seitdem über weitreichende Autonomierechte.

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Erstellt:
24. April 2025, 12:06 Uhr

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