Das ist der Termin

Bürgergeld: Auszahlung für den April 2025

Hier erfahren Sie, wann das Bürgergeld für den April 2025 überwiesen wird, wann es auf dem Konto eingehen sollte – und was zu tun ist, wenn es zu Verzögerungen kommt.

Das ist der Termin für April.

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Das ist der Termin für April.

Von Lukas Böhl

Das Bürgergeld wird gemäß § 42 Absatz 1 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) monatlich im Voraus ausgezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit informiert dazu: In der Regel erfolgt die Überweisung am ersten Werktag eines Monats – für genau diesen Monat. In der Praxis bedeutet das: Für den Monat April 2025 wird die Auszahlung spätestens am Montag, den 31. März 2025 erfolgen, da dieser Tag der letzte Werktag im März ist.

Örtliches Jobcenter ist zuständig

Zuständig für die Auszahlung ist nicht die Bundesagentur für Arbeit direkt, sondern das jeweils örtlich zuständige Jobcenter. Es gibt daher keinen bundesweit einheitlichen Zeitpunkt, zu dem das Geld auf dem Konto eingeht. In der Regel erfolgt die Gutschrift zum Monatsbeginn, also spätestens am 1. April 2025.

Wer das Geld an diesem Tag noch nicht erhalten hat, sollte zunächst bei der Hausbank nachfragen, ob die Buchung bereits bearbeitet wird. Bleibt der Betrag weiterhin aus, empfiehlt sich der Kontakt mit dem zuständigen Jobcenter. Dieses kann über die Online-Filialsuche der Bundesagentur für Arbeit anhand der Postleitzahl ermittelt werden.

Mögliche Gründe für eine verzögerte Auszahlung

  • Kommt das Bürgergeld nicht pünktlich an, kann das verschiedene Ursachen haben:
  • Technische Probleme beim Jobcenter oder bei der Bank
  • Bankinterne Verzögerungen, etwa durch Wochenenden oder IT-Störungen
  • Fehlende Unterlagen oder versäumte Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten
  • Wechsel der Bankverbindung, der noch nicht korrekt verarbeitet wurde
  • Fehlerhafte Daten, etwa eine falsche IBAN
  • Sanktionen oder Aufrechnungen, die den Anspruch beeinflussen

Fazit

Das Bürgergeld für April 2025 wird voraussichtlich am 31. März 2025 angewiesen. Es sollte somit spätestens am 1. April auf dem Konto der Leistungsberechtigten eingehen. Bei Verzögerungen sind zunächst die Bank und danach das zuständige Jobcenter die richtigen Anlaufstellen. In akuten Fällen kann ein Antrag auf vorzeitige Teilauszahlung gestellt werden.

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Erstellt:
27. März 2025, 10:32 Uhr

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