Weihnachtlich schmücken
Darf man vor dem Totensonntag beginnen?
Viele Menschen fragen sich, ob sie bereits vor dem Totensonntag mit der weihnachtlichen Dekoration beginnen dürfen. Gibt es dafür Regeln oder ist es eine reine Geschmackssache?
Von Lukas Böhl
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die das Schmücken vor dem Totensonntag untersagt. Der Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, findet am letzten Sonntag vor dem ersten Advent statt und ist ein stiller Feiertag, der dem Gedenken an Verstorbene gewidmet ist. Dieses Jahr fällt der Totensonntag auf den 24. November.
Traditionell verzichten viele Menschen darauf, ihre Häuser und Wohnungen vor diesem Tag weihnachtlich zu dekorieren, um den ernsten Charakter des Feiertags zu respektieren. Diese Zurückhaltung basiert jedoch eher auf kulturellen Konventionen als auf rechtlichen Vorgaben.
Ja, das Schmücken vor dem Totensonntag ist erlaubt und bleibt jedem selbst überlassen. Viele Menschen, insbesondere in Regionen oder Familien mit lockereren Traditionen, beginnen bereits im November, ihr Zuhause oder den Garten festlich zu dekorieren. Der Trend zur früheren Dekoration wird durch die zunehmende Beliebtheit von Adventsbeleuchtung und Weihnachtsmärkten unterstützt, die oft schon im November starten.
Ob vor oder nach dem Totensonntag – beim weihnachtlichen Schmücken gibt es einige empfehlenswerte Leitlinien, um Rücksicht auf andere und die eigene Sicherheit zu nehmen:
- Lautstärke: Vermeiden Sie laute Musik oder blinkende Lichtinstallationen, die Nachbarn stören könnten, insbesondere in Ruhezeiten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.
- Gemeinschaftsbereiche: In Mehrfamilienhäusern sollten Sie mit Dekorationen in Gemeinschaftsräumen oder Außenbereichen sensibel umgehen.
- Elektrische Lichter: Verwenden Sie nur geprüfte Lichterketten und achten Sie darauf, dass diese für den Außenbereich geeignet sind, um Kurzschlüsse oder Brände zu vermeiden.
- Befestigung: Stellen Sie sicher, dass Dekorationen, besonders auf Balkonen oder Fassaden, fest angebracht sind, um Unfälle durch herabfallende Gegenstände zu verhindern.
- Mietvertrag prüfen: Manche Mietverträge oder Hausordnungen enthalten Einschränkungen zur Anbringung von Dekorationen an Fenstern, Balkonen oder Fassaden. Informieren Sie sich rechtzeitig.
- Gemeinderegelungen: Einige Städte oder Gemeinden können Empfehlungen oder Vorschriften zur Dekoration im öffentlichen Raum haben. Hier sollte man sich bei der zuständigen Behörde informieren.
Das weihnachtliche Schmücken bleibt eine persönliche Entscheidung, die individuell getroffen werden kann – auch vor dem Totensonntag. Dennoch ist es ratsam, auf die kulturellen Traditionen, die eigenen Nachbarn und Sicherheitsaspekte Rücksicht zu nehmen. Mit einem guten Maß an Achtsamkeit steht dem vorweihnachtlichen Glanz nichts im Wege!