Kontrolle von Apple
Ein Stück mehr Verbraucherschutz
Das Urteil des Bundesgerichtshofs verspricht mehr Verbraucherschutz. Das schärfere Schwert führt hierbei allerdings die EU, kommentiert unser Autor.

© dpa/Hannes P. Albert
Das Bundeskartellamt darf US-Gigant Apple schärfer kontrollieren.
Von Daniel Gräfe
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kommt nicht überraschend: US-Gigant Apple hat auch in Deutschland eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb, urteilen die Richter und bestätigen damit die Auffassung des Bundeskartellamts. Auch Verbraucher kennen meist die Marktmacht Apples aus dem Angebot unzähliger Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets, von Musik- und Videostreamingdiensten, dem riesigen App-Store oder Apples weitgehend geschlossenem Betriebssystem. Das Geschäft mit den Daten nicht zu vergessen.
Das Bundeskartellamt kann jetzt Apple schärfer kontrollieren
Das Urteil erlaubt es dem Bundeskartellamt, Apples Mitbewerber und auch die Verbraucher vor einer ungewollten Umklammerung durch Apple ein Stückweit zu schützen. Schon jetzt prüft das Bundeskartellamt, ob Apple die Apps von Drittanbietern benachteiligt, weil sie hier die Verbraucher eher zur Ablehnung der Datenverarbeitung lenkt, bei den eigenen Apps aber zur Einwilligung der Datenverarbeitung eher ermuntert.
Das Bundeskartellamt prüft bisher auch beim Facebook-Konzern Meta, bei Amazon, Microsoft und beim Google-Konzern Alphabet Wettbewerbsverstöße, die ebenfalls für Verbraucher relevant sind. Die Auswirkungen sind aber eher geringer als bei den Prüfungen durch die EU.
Deren Gesetz über digitale Märkte (DMA) ermöglicht es, die Wettbewerbsmacht der genannten US-Giganten, aber auch von vielen weiteren Torwächtern der Internetwelt zu beschränken – und mit Strafen in Milliardenhöhe zu belegen. Auch gegen Apple erzwang die EU-Kommission bereits wettbewerbs- und verbraucherfreundlichere Änderungen. In der Praxis wird das Bundeskartellamt den EU-Verbraucherschutz deshalb ergänzen.