Drogen

Florierender Kokain-Handel in Deutschland

Drogen zirkulieren in großen Mengen in Deutschland. Beim Kokain haben sich die Funde mehr als verdoppelt. Aber auch legales Lachgas ist alles andere als ungefährlich. Elf Todesfälle erfasste die Polizei 2023 damit.

Die Funde beim Kokain haben sich mehr als verdoppelt in Deutschland. (Symbolbild)

© dpa/Christian Charisius

Die Funde beim Kokain haben sich mehr als verdoppelt in Deutschland. (Symbolbild)

Von red/kna

Insgesamt 43 Tonnen Kokain sind im vergangenen Jahr in Deutschland sichergestellt worden. Mehr als doppelt so viel wie Vorjahr, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht „Drogenmärkte & Kriminalität 2024“ der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hervorgeht. Demach ist es ein weltweiter Trend. Der Preis für Kokain im Straßenhandel sank in Deutschland. Die Zahl der aufgrund von Kokain-Konsum ärztlich Behandelten stieg deutlich.

Das vorrangig aus Lateinamerika nach Europa geschmuggelte Kokain werde über Schmugglerfahrzeuge weiterverbreitet. Insgesamt spielt im Drogenhandel aber weiterhin das Darknet eine große Rolle. Auch Messenger-Dienste wie Telegramm würden vermehrt für den Handel von Drogen genutzt.

Bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz stand in Deutschland im vergangenen Jahr indes weiterhin Cannabis auf Platz eins. Dies dürfte sich im laufenden Jahr mit der Legalisierung ändern. Wobei der Bericht auch zahlreiche andere Drogen wie etwa Crack, Amphetamin und Crystal, Heroin und LSD oder MDMA in den Blick nimmt.

11 Tote durch Lachgas-Konsum

Ein anhaltender Trend ist demnach der Missbrauch von Lachgas (Distickstoffmonoxid). Infolge des zunehmenden Konsums wurden laut Bericht mehrere Fälle mit erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen bis hin zum Tode festgestellt. 2023 wurden demnach elf Todesfälle im Zusammenhang mit Lachgas polizeilich registriert. Lachgas kann in Deutschland derzeit legal erworben werden und ist besonders bei Jugendlichen beliebt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich für ein Verbot ausgesprochen.

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Erstellt:
12. Dezember 2024, 07:02 Uhr

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