Restmüll-Verbot
Wie muss man Altkleider ab 2025 entsorgen?
Ab dem 01. Januar 2025 setzt Deutschland die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen aus der EU-Abfallrichtlinie um. Darf man Kleidung fortan nicht mehr im Restmüll entsorgen?
Von Lukas Böhl
Mit der Umsetzung der EU-Abfallrichtlinie 2018/851 wird in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 die getrennte Sammlung von Textilabfällen verpflichtend. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Verbraucher und die Abfallwirtschaft. Während bislang alte Kleidung und andere Textilien oft im Restmüll entsorgt wurden, soll diese Praxis künftig unterbunden werden. Ziel ist es, wertvolle Rohstoffe zu erhalten und die Umweltbelastung zu reduzieren. Doch was bedeutet dies konkret?
Was regelt die EU-Abfallrichtlinie?
Die Richtlinie 2008/98/EG, ergänzt durch die EU-Richtlinie 2018/851, fordert eine konsequente Umsetzung der Abfallhierarchie: Prävention, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und erst zuletzt die Entsorgung. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft. Die getrennte Sammlung von Textilien ist Teil dieser Strategie.
Abfälle wie Altkleider dürfen nur noch recycelt oder wiederverwendet werden. Die Verbrennung oder Deponierung wird durch höhere Gebühren unattraktiver gestaltet. Verantwortlich sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die dafür Sorge tragen müssen, dass Textilabfälle ordnungsgemäß gesammelt und verwertet werden.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Ab 2025 ist es für Haushalte verpflichtend, Textilabfälle separat zu sammeln. Altkleidercontainer oder spezielle Sammelstellen werden hierfür die Hauptanlaufpunkte sein. Wer weiterhin Textilien im Restmüll entsorgt, riskiert Bußgelder.
Die Neuerung ist auch eine Chance: Viele Textilien, die heute im Müll landen, könnten durch bessere Trenn- und Recyclingmethoden weiterverwendet werden. Zudem wird erwartet, dass Hersteller durch die erweiterte Produktverantwortung stärker in die Pflicht genommen werden, langlebigere und besser recycelbare Produkte herzustellen.
Praktische Umsetzung noch unklar
Noch ist nicht genau klar, wie die Kommunen die gesonderte Entsorgung von Altkleidern regeln werden. Zwar existieren bereits etablierte Systeme durch gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen, doch müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nun eigene Konzepte entwickeln, um der gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Dies könnte die Einführung neuer Sammelbehälter, erweiterte Öffnungszeiten von Wertstoffhöfen oder Kooperationen mit bestehenden Sammlern umfassen. Die genaue Ausgestaltung wird von Kommune zu Kommune variieren.
Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.