Was das für Anleger bedeuten würde

Kapitalertragsteuer: SPD will deutlich erhöhen

In den Koalitionsverhandlungen spricht sich die SPD für eine deutliche Erhöhung der Kapitalertragsteuer aus. Das hätte spürbare Konsequenzen für viele Anleger.

Die SPD will die Kapitalertragsteuer erhöhen.

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Die SPD will die Kapitalertragsteuer erhöhen.

Von Lukas Böhl

Derzeit beträgt die pauschale Kapitalertragsteuer in Deutschland 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Dadurch ergibt sich ein effektiver Steuersatz von etwa:

  • 26,375 % ohne Kirchensteuer
  • knapp 28 % mit Kirchensteuerpflicht

Diese Steuer fällt auf Einkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen an.

SPD fordert Anhebung auf 30 Prozent

Laut einem Dokument mit dem Titel „AG 16 – Haushalt, Steuern, Finanzen“, das auf fragdenstaat.de veröffentlicht wurde, plant die SPD, den Steuersatz für Kapitalerträge deutlich anzuheben. Wörtlich heißt es darin:

„Den Abgeltungssteuersatz auf private Kapitaleinkünfte erhöhen wir auf 30 Prozent. Einkünfte aus Kryptowährungen besteuern wir wie Kapitaleinkünfte.“

Damit würde auch für Kryptowährungen künftig die Abgeltungsteuer gelten. Ob diese Vorschläge tatsächlich in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden, ist jedoch noch unklar – es gibt innerhalb der Koalitionsparteien bislang keinen Konsens dazu.

Rechenbeispiel: So teuer wäre die Steuererhöhung

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen der geplanten Reform:

  • Gewinn aus Aktienverkäufen: 10.000 €
  • Derzeitige Steuer (inkl. Soli): 2.637,50 €
  • Geplante Steuer (30 % + 5,5 % Soli = 31,65 %): 3.165 €
  • Mehrbelastung: 527,50 €

Wer zusätzlich kirchensteuerpflichtig ist, müsste noch höhere Abgaben leisten.

Freigrenze für Kapitalerträge bleibt bestehen

Unverändert bleiben nach aktuellem Stand wohl die sogenannten Sparer-Pauschbeträge. Zumindest ist davon in dem Verhandlungspapier nicht die Rede. Diese liegen derzeit bei 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde. Wird der Pauschbetrag überschritten, greift die Kapitalertragsteuer auf den darüberliegenden Teil der Erträge.

Auswirkungen auf Kryptowährungen

Für Anleger in Kryptowährungen wäre die geplante Änderung besonders einschneidend. Bislang gelten Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum & Co. nach einer Haltefrist von einem Jahr als steuerfrei. Außerdem greift derzeit eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Die Pläne der SPD würden diese steuerlichen Vorteile vollständig abschaffen.

Künftig würden Kryptowährungen dann wie klassische Kapitalanlagen behandelt – unabhängig von der Haltedauer. Gewinne aus dem Verkauf wären dauerhaft steuerpflichtig, pauschal mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der individuelle Einkommenssteuersatz käme nicht mehr zur Anwendung.

Fazit

Die SPD will eine grundlegende Reform der Kapitalbesteuerung, die sowohl klassische Anleger als auch Krypto-Investoren betreffen würde. Zwar ist offen, ob sich die Pläne politisch mit der Union durchsetzen lassen, doch bei einer Umsetzung kämen auf Anleger spürbare Mehrbelastungen zu.

 

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Erstellt:
28. März 2025, 07:56 Uhr

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