Neuregelung für Verfassungsschutz

Kein Sex mit der Zielperson

Das Innenministerium Baden-Württemberg arbeitet an einem neuen Verfassungsschutzgesetz. Dabei geht es auch um höchst schlüpfrige Fragen.

Was James Bond alias Sean Connery in „Goldfinger“  noch durfte, ist vielen deutschen Agenten offenbar bald verboten.

© imago/United / Archives

Was James Bond alias Sean Connery in „Goldfinger“ noch durfte, ist vielen deutschen Agenten offenbar bald verboten.

Von Eberhard Wein

Kein „James Bond“-Film ohne Bond-Girls. Schließlich hat Agent „007“ die Lizenz zum Verführen. Da wird spioniert und poussiert und im Auftrag der britischen Krone die Welt von Bösewichten befreit. Ganz züchtig könnte es hingegen bald in Deutschlands real schnüffelnden Geheimdiensten zugehen. Dort droht den Undercover-Lovern, so es denn welche gibt, der Coitus interruptus.

Immer mehr Bundesländer erklären das Einsatzgebiet „Schlafzimmer“ zur Sperrzone. Der bayerische Landtag hat es schon getan, gerade folgt Sachsen-Anhalt. „Engste persönliche Beziehungen zu Zielpersonen sind unzulässig“, heißt es dort in einem Referentenentwurf für das neue Verfassungsschutzgesetz. Demnach dürfen Geheimdienstmitarbeiter und V-Leute keine intimen Kontakte mit Personen haben, die sie ausspähen. Bestehende sexuelle Beziehungen müssten beendet werden, heißt es.

„Das ist eine Verschlusssache“

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022, das Spionen zwar nicht grundsätzlich die Liebe verbietet, aber mehr Transparenz bei der Frage fordert, zu welchen Mitteln die Geheimdienste bei verdeckten Einsätzen greifen dürfen. Bisher war da vieles unter der Bettdecke gehalten worden.

Wie die entsprechenden Praktiken in Baden-Württemberg aussahen und ob dort überhaupt zur Tarnung ins Bett gestiegen wurde, dazu will sich das Stuttgarter Landesamt für Verfassungsschutz nicht äußern. Es handele sich um eine Verschlusssache, erklärt ein Sprecher des Innenministeriums. Allerdings räumt er ein, dass auch in Baden-Württemberg an einer Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes gearbeitet werde. Sollte sich also jemand wundern, dass der Partner oder die Partnerin plötzlich keine Lust mehr hat: Es könnte geheime dienstliche Gründe haben.

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Erstellt:
30. Januar 2025, 15:42 Uhr

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